Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -

Sach- und Rechtslage:

Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Stralendorf und Herr Necke von der NKHR-Beratung haben den Jahresabschluss der Gemeinde Wittenförden zum 31.12.2018 i.d.F. vom 23.03.2019 gemäß § 3a Kommunalprüfgesetz geprüft.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in seinem Prüfbericht und seinem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Jahresabschluss, Prüfbericht, Prüfungsvermerk sowie der Bestätigungsvermerk sind der Vorlage beigefügt.

 

Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich wären, dass sie der Feststellung des Jahresabschlusses durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten.

 

Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen

385.833,29 Euro

Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen

385.833,29 Euro

Ergebnisvortrag inkl. Jahresergebnis 2018

3.698.425,92 Euro

Liquiditätsbestand zum 31.12.2018

3.473.720,63 Euro

Bilanzsumme

16.722.460,50 Euro

 

Der Haushaltsausgleich ist insgesamt gegeben.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 25.04.2019 beschlossen, der Gemeindevertretung die Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde Wittenförden zum 31.12.2018 zu empfehlen.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Wittenförden stellt den geprüften Jahresabschluss zum 31.12.2018 i.d.F. vom 23.03.2019 mit den über- und außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen fest.

 

Finanzielle Auswirkungen

keine

 

Bemerkungen

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:         13

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:       9

Davon stimmberechtigt:                                    9

Ja-Stimmen:                                                    9

Nein-Stimmen:                                                 -

Stimmenenthaltungen:                                      -

Ungültige Stimmen:                                          -