Sitzung: 16.05.2019 Amtsausschuss des Amtes Stralendorf
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: 1
Vorlage: 2019/AMT/287
Sach- und Rechtslage:
Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes und Herr Necke
von der NKHR-Beratung als beauftragter Sachverständiger Dritter haben den
Jahresabschluss des Amtes Stralendorf zum 31.12.2018 i.d.F. vom 28.03.2019
gemäß § 3a Kommunalprüfgesetz geprüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das
Ergebnis in seinem Prüfbericht und seinem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst
und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Jahresabschluss,
Prüfbericht, Prüfungsvermerk sowie der Bestätigungsvermerk sind der Vorlage
beigefügt.
Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen
Beanstandungen geführt, die so wesentlich wären, dass sie der Feststellung des
Jahresabschlusses durch den Amtsausschuss entgegenstehen könnten.
Bilanzsumme |
18.043.060,97 EUR |
Jahresergebnis vor u. nach
Veränderung der Rücklagen |
-214.595,57 EUR |
Ergebnisvortrag inkl.
Jahresergebnis 2018 |
447.721,70 EUR |
Liquiditätsbestand ohne
Mitgliedsgemeinden |
951.108,89 EUR |
Der Haushaltsausgleich ist insgesamt gegeben.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am
25.04.2019 beschlossen, dem Amtsausschuss die Feststellung des
Jahresabschlusses des Amtes Stralendorf zum 31.12.2018 zu empfehlen.
Beschlussvorschlag:
Der Amtsausschuss des Amtes Stralendorf stellt den vom
Rechnungsprüfungsausschuss und der NKHR-Beratung geprüften Jahresabschluss des
Amtes Stralendorf zum 31.12.2018 i.d.F. vom 28.03.2019 mit den über- und
außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen fest.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Bemerkungen:
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen: Herr Manfred
Bosselmann
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 16
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 12
Davon stimmberechtigt: 11
Ja-Stimmen: 11
Nein-Stimmen:
-
Stimmenenthaltungen:
-
Ungültige Stimmen:
-