Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -

Sach- und Rechtslage:

Die Grundlage dieses Beschlusses bildet die angefügte Kostenteilungsvereinbarung zwischen den Gemeinden Warsow und Schossin bzgl. des Neubaus der Sudebrücke.

 

Die Gemeinde Warsow befindet sich in einem laufenden Bodenordnungsverfahren (BOV). Die Teilnehmergesellschaft des Bodenordnungsverfahrens für die Gemeinde Warsow beabsichtigt, im Rahmen des laufenden Verfahrens den Neubau der Sudebrücke zwischen Warsow OT Krumbeck und Schossin. Aufgrund des schlechten Zustandes des Brückenbauwerkes ist eine reine Unterhaltungsmaßnahme nicht ausreichend um die Verkehrssicherheit für die Brücke zu gewährleisten. Ein Abbruch mit anschließendem Neubau des Brückenbauwerkes ist durch die Teilnehmergesellschaft des BOV beschlossen worden.

 

Da sich das Brückenbauwerk auf der Gemeindegrenze zwischen Warsow und Schossin befindet wird durch die Gemeinde Warsow eine Kostenteilung des Eigenanteils von 10% der Gesamtkosten mit der Gemeinde Schossin angestrebt. 90% der Kosten werden durch das StALU getragen.

 

Im Haushaltsjahr 2019 wird durch das StALU die Vorplanung beauftragt. Die Kosten für die Vorplanung werden auf max. 50.000,- € geschätzt. Der Eigenanteil der gemäß der Kostenteilungsvereinbarung auf die Gemeinden Schossin und Warsow zu gleichen Teilen umgelegt werden soll, würde somit für die Vorplanung max. 5.000,- € betragen.

 

Das StALU hat bereits mit der Bearbeitung des Projektes begonnen. Die 90%ige Förderung wird im Erstattungsprinzip geleistet, d. h. die Gemeinde Warsow zahlt zunächst 100% der anfallenden Kosten. Am Ende des Jahres werden 90% durch das StALU zurückerstattet und die Hälfte der Eigenmittel können der Gemeinde Schossin, unter der Voraussetzung einer bestehenden Kostenteilungsvereinbarung, in Rechnung gestellt werden.

 

Schätzungen über die Gesamtkosten für die Baumaßnahme werden im Rahmen der Vorplanung erarbeitet und stehen somit noch nicht zur Verfügung.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung von Schossin beschließt, den Bürgermeister, mit der Unterzeichnung der beigefügten Kostenteilungsvereinbarung zwischen Schossin und Warsow zu bevollmächtigen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Mittel in Höhe von 2.500,- € sind für das Haushaltsjahr 2019 eingeplant.

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                     7

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                   5

Davon stimmberechtigt:                                               5

Ja-Stimmen:                                                                5

Nein-Stimmen:                                                             -

Stimmenenthaltungen:                                                  -

Ungültige Stimmen:                                                      -