Sitzung: 25.04.2019 Gemeindevertretung Schossin
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -
Vorlage: 2019/SCH/210
Sach- und Rechtslage:
Die Grundlage dieses Beschlusses bildet die angefügte
Kostenteilungsvereinbarung zwischen den Gemeinden Warsow und Schossin bzgl. des
Neubaus der Sudebrücke.
Die Gemeinde Warsow befindet sich in einem laufenden Bodenordnungsverfahren
(BOV). Die Teilnehmergesellschaft des Bodenordnungsverfahrens für die Gemeinde
Warsow beabsichtigt, im Rahmen des laufenden Verfahrens den Neubau der
Sudebrücke zwischen Warsow OT Krumbeck und Schossin. Aufgrund des schlechten
Zustandes des Brückenbauwerkes ist eine reine Unterhaltungsmaßnahme nicht
ausreichend um die Verkehrssicherheit für die Brücke zu gewährleisten. Ein
Abbruch mit anschließendem Neubau des Brückenbauwerkes ist durch die
Teilnehmergesellschaft des BOV beschlossen worden.
Da sich das Brückenbauwerk auf der Gemeindegrenze
zwischen Warsow und Schossin befindet wird durch die Gemeinde Warsow eine
Kostenteilung des Eigenanteils von 10% der Gesamtkosten mit der Gemeinde
Schossin angestrebt. 90% der Kosten werden durch das StALU getragen.
Im Haushaltsjahr 2019 wird durch das StALU die
Vorplanung beauftragt. Die Kosten für die Vorplanung werden auf max. 50.000,- €
geschätzt. Der Eigenanteil der gemäß der Kostenteilungsvereinbarung auf die
Gemeinden Schossin und Warsow zu gleichen Teilen umgelegt werden soll, würde
somit für die Vorplanung max. 5.000,- € betragen.
Das StALU hat bereits mit der Bearbeitung des Projektes
begonnen. Die 90%ige Förderung wird im Erstattungsprinzip geleistet, d. h. die
Gemeinde Warsow zahlt zunächst 100% der anfallenden Kosten. Am Ende des Jahres
werden 90% durch das StALU zurückerstattet und die Hälfte der Eigenmittel
können der Gemeinde Schossin, unter der Voraussetzung einer bestehenden
Kostenteilungsvereinbarung, in Rechnung gestellt werden.
Schätzungen über die Gesamtkosten für die Baumaßnahme
werden im Rahmen der Vorplanung erarbeitet und stehen somit noch nicht zur
Verfügung.
Beschlussvorschlag:
Die
Gemeindevertretung von Schossin beschließt, den Bürgermeister, mit der
Unterzeichnung der beigefügten Kostenteilungsvereinbarung zwischen Schossin und
Warsow zu bevollmächtigen.
Finanzielle Auswirkungen:
Mittel in Höhe von 2.500,- € sind
für das Haushaltsjahr 2019 eingeplant.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 7
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 5
Davon stimmberechtigt: 5
Ja-Stimmen: 5
Nein-Stimmen: -
Stimmenenthaltungen: -
Ungültige Stimmen: -