Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -

Sach- und Rechtslage:

Die Gemeinde Schossin hat auf ihrer heutigen Sitzung am 25.04.2019 die Entwurfsunterlagen zum Bebauungsplan Nr. 2 „MGB Fliesen- und Naturstein GmbH“ bestätigt und gebilligt sowie den Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Schossin beschlossen.

 

Für die Durchführung des Planverfahrens zum Bebauungsplanes Nr. 2 „MGB Fliesen- und Naturstein GmbH“ sowie zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes ist zwischen dem Vorhabenträger, der Firma MGB Fliesen- und Naturstein GmbH, und der Gemeinde Schossin ein städtebaulicher Vertrag abzuschließen.

 

Ziel des Vertrages ist es die Übernahme von Kosten oder sonstigen Aufwendungen, die der Gemeinde für notwendige planerische Erfordernisse, eventuelle Gutachten und Ähnliches entstehen, zu regeln und der Gemeinde jegliche Kosten und wirtschaftliche Risiken der Planung, die Voraussetzungen für das Vorhaben sind, von der Hand zu halten.

 

Beschlussvorschlag:

Dem vorliegenden städtebaulichen Vertrag zwischen dem Vorhabenträger, MGB Fliesen- und Naturstein GmbH, vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Anje Wildhagen, Warsower Straße 1, 19075 Schossin OT Mühlenbeck, der Gemeinde Schossin über die Erarbeitung und Durchführung der zum Bebauungsplanes Nr. 2 "MGB Fliesen- und Naturstein GmbH" und zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Schossin wird zugestimmt

 

Finanzielle Auswirkungen:

Keine – Kosten trägt Vorhabenträger

 

Anlagen:

- Entwurf zum Städtebaulichen Vertrag

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                     7

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                   5

Davon stimmberechtigt:                                               5

Ja-Stimmen:                                                                5

Nein-Stimmen:                                                             -

Stimmenenthaltungen:                                                  -

Ungültige Stimmen:                                                      -