Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -

Sach- und Rechtslage:

Die Gemeinde Schossin verfügt seit dem 16.02.1999 über einen rechtskräftigen Flächennutzungsplan.

 

Auf der Gemeindevertretersitzung am 01.08.2002 wurde der Aufstellungsbeschluss über die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst.

Ziel der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes ist die Umwandlung der Flurstücke 216, 217 und 218 der Flur 1, Gemarkung Mühlenbeck von der Nutzung als landwirtschaftliche Nutzfläche in eine Fläche für einen Fest- und Sportplatz.

Das bauleitplanerische Verfahren zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes verharrt aber seitdem in der Phase der Aufstellung.

 

Die Firma MGB Fliesen- und Naturstein GmbH beabsichtigt die Erweiterung der Produktionskapazität auf ihrem Grundstück – Flurstücke 19/1 und 19/3 der Flur 1, Gemarkung Mühlenbeck - sowie die ergänzende Ansiedlung weiterer Unternehmen am Produktionsstandort. Damit soll eine mögliche Flexibilität zur Anpassung an den wirtschaftlichen Markt erzielt werden.

Um dieses Vorhaben realisieren zu können, sind 2 Bauleitplanverfahren erforderlich. Zum einen ist für das Plangebiet ein Bebauungsplan aufzustellen. Dazu hat die Gemeinde bereits in ihrer Sitzung am 13.09.2018 den Aufstellungsbeschluss gefasst. Und zum anderen ist der rechtskräftige Flächennutzungsplan der Gemeinde Schossin an die Festsetzungen des neuen Bebauungsplans anzupassen.

Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Schossin weist dieses Plangebiet als landwirtschaftliche Nutzfläche aus.

 

Die beiden Bauleitplanverfahren werden im Parallelverfahren durchgeführt.

 

Die im Rahmen des Bauleitplanverfahrens entstehenden Kosten werden durch den Vorhabenträger, MGB Fliesen- und Naturstein GmbH, getragen.

 

Beschlussvorschlag:

1.   Die Gemeindevertretung beschließt die inhaltliche Erweiterung des Aufstellungsbeschlusses vom 01.08.2002 zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Schossin

2.   Die Planungsziele zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes bestehen in Folgendem

a)   Umwandlung der Flurstücke 216 / 217 / 218 der Flur 1 der Gemarkung Mühlenbeck von der Nutzung als landwirtschaftliche Nutzfläche in eine Fläche für einen Fest- und Sportplatz;

b)   Umwandlung der Flurstücke 19/1 und 19/3 der Flur 1 der Gemarkung Mühlenbeck von der Nutzung als landwirtschaftliche Nutzfläche in Gewerbefläche

3.   Kostenträger der Bauleitplanung ist die Fa. MGB Fliesen- und Naturstein GmbH, mit Sitz in der Warsower Straße 1. 19075 Mühlenbeck. Mit dem Kostenträger ist ein städtebaulicher Vertrag zur Absicherung aller mit dem Bauleitplanverfahren in Verbindung stehenden Kosten abzuschließen.

4.   Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Keine – Kosten trägt Vorhabenträger

 

Anlagen:

Übersichtsplan zu den Geltungsbereichen

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                     7

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                   5

Davon stimmberechtigt:                                               5

Ja-Stimmen:                                                                5

Nein-Stimmen:                                                             -

Stimmenenthaltungen:                                                  -

Ungültige Stimmen:                                                      -