Sitzung: 25.04.2019 Gemeindevertretung Schossin
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -
Vorlage: 2019/SCH/206
Sach- und Rechtslage:
Die Gemeinde Schossin verfügt seit dem
16.02.1999 über einen rechtskräftigen Flächennutzungsplan.
Auf der
Gemeindevertretersitzung am 01.08.2002 wurde der Aufstellungsbeschluss über die
1. Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst.
Ziel der 1. Änderung
des Flächennutzungsplanes ist die Umwandlung der Flurstücke 216, 217 und 218
der Flur 1, Gemarkung Mühlenbeck von der Nutzung als landwirtschaftliche
Nutzfläche in eine Fläche für einen Fest- und Sportplatz.
Das bauleitplanerische
Verfahren zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes verharrt aber seitdem in
der Phase der Aufstellung.
Die
Firma MGB Fliesen- und Naturstein GmbH beabsichtigt die Erweiterung der
Produktionskapazität auf ihrem Grundstück – Flurstücke 19/1 und 19/3 der Flur
1, Gemarkung Mühlenbeck - sowie die ergänzende Ansiedlung weiterer Unternehmen
am Produktionsstandort. Damit soll eine mögliche Flexibilität zur Anpassung an
den wirtschaftlichen Markt erzielt werden.
Um
dieses Vorhaben realisieren zu können, sind 2 Bauleitplanverfahren
erforderlich. Zum einen ist für das Plangebiet ein Bebauungsplan aufzustellen.
Dazu hat die Gemeinde bereits in ihrer Sitzung am 13.09.2018 den
Aufstellungsbeschluss gefasst. Und zum anderen ist der rechtskräftige
Flächennutzungsplan der Gemeinde Schossin an die Festsetzungen des neuen
Bebauungsplans anzupassen.
Der
Flächennutzungsplan der Gemeinde Schossin weist dieses Plangebiet als
landwirtschaftliche Nutzfläche aus.
Die
beiden Bauleitplanverfahren werden im Parallelverfahren durchgeführt.
Die im
Rahmen des Bauleitplanverfahrens entstehenden Kosten werden durch den
Vorhabenträger, MGB Fliesen- und Naturstein GmbH, getragen.
Beschlussvorschlag:
1. Die
Gemeindevertretung beschließt die inhaltliche Erweiterung des
Aufstellungsbeschlusses vom 01.08.2002 zur 1. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Gemeinde Schossin
2. Die
Planungsziele zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes bestehen in Folgendem
a) Umwandlung
der Flurstücke 216 / 217 / 218 der Flur 1 der Gemarkung Mühlenbeck von der
Nutzung als landwirtschaftliche Nutzfläche in eine Fläche für einen Fest- und
Sportplatz;
b) Umwandlung
der Flurstücke 19/1 und 19/3 der Flur 1 der Gemarkung Mühlenbeck von der
Nutzung als landwirtschaftliche Nutzfläche in Gewerbefläche
3.
Kostenträger
der Bauleitplanung ist die Fa. MGB Fliesen- und Naturstein GmbH, mit Sitz in
der Warsower Straße 1. 19075 Mühlenbeck. Mit dem Kostenträger ist ein
städtebaulicher Vertrag zur Absicherung aller mit dem Bauleitplanverfahren in
Verbindung stehenden Kosten abzuschließen.
4. Der
Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich
bekanntzumachen.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine – Kosten trägt
Vorhabenträger
Anlagen:
Übersichtsplan
zu den Geltungsbereichen
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 7
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 5
Davon stimmberechtigt: 5
Ja-Stimmen: 5
Nein-Stimmen: -
Stimmenenthaltungen: -
Ungültige Stimmen: -