Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Im § 16 (1) des KitaG M-V vom
19.05.1992, zuletzt geändert am 11.12.1995, ist geregelt,
dass per Rechtsverordnung die
Regelkosten jährlich neu angepasst werden.
In der Betriebskostenlandesverordnung
(BKLVO M-V) vom 29.01.2003 wurden neue
durchschnittliche Betriebskosten
(Regelkosten) ab 01.02.2003 festgesetzt. Anlage 1
Auf dieser Grundlage ist die
"Gebühr für die Betreuung" in der Kita-Satzung anzupassen.
In § 2 der Kita-Satzung vom 03.05.2002 wurden die Betreuungsgebühren geändert: Krippe ganztags von 185,00 € auf 191,20 €
Kindergarten ganztags von 99,00 € auf
97,60 €
Hort ganztags von 57,00 € auf
60,00 €.
Nachfolgende Änderungen wurden ausgeführt:
Präambel: Die Richtlinie des Landkreises
Ludwigslust zur Förderung der
Kindertagesbetreuung
wurde als Grundlage der Satzung weggelassen.
§ 2 (2) und § 6 beziehen sich auf die o.g. Richtlinie und
entfallen zukünftig.
Die
Richtlinie existiert für sich und wird in der Kita ausgehangen.
§ 4 (1) Es wurden die Buchstaben d), e), f) und g)
hinzugefügt.
So werden Mißverständnisse endgültig geklärt.
Anlage 2 = neue Kita-Satzung ab
01.02.2003
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung stimmt
der neuen Benutzungs- und Gebührensatzung für die Kindertagesbetreuung der
Gemeinde Dümmer zu.
Bemerkungen
Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten
beschlussbegründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der
Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 11
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 9
Davon stimmberechtigt: 9
Ja-Stimmen: 9
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0