Sitzung: 08.04.2019 Amtsausschuss des Amtes Stralendorf
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -
Vorlage: 2019/AMT/283
Sach- und Rechtslage:
Sachliche Darstellung:
Der Amtsausschuss des Amtes
Stralendorf hat am 17.12.2018 folgenden Grundsatzbeschluss zum Beitritt als
weiterer Träger zur KSM Kommunalservice Mecklenburg AöR (KSM) [2018/AMT/281]
gefasst:
1.
Der Amtsausschuss beauftragt den Amtsvorsteher bis zur
nächsten Sitzung des Amtsausschusses zu eruieren und darzustellen, welche
Aufgaben(bereiche) der Amtsverwaltung an die Kommunalservice Mecklenburg AöR
(KSM) übertragen werden können. Gleichzeitig beauftragt der Amtsausschuss den
Amtsvorsteher, notwendige Vertragsverhandlungen zur Vorbereitung des Beitritts
zur KSM aufzunehmen.
2.
Im Rahmen der Beschlussvorlage sind die finanziellen
Aufwendungen für den laufenden Betrieb aufzubereiten und darzustellen.
3.
Der Amtsausschuss beauftragt den Amtsvorsteher zu
eruieren und darzustellen, wie die Punkte 1. Und 2. der Beschlussvorlage in
Vorbereitung auch auf das Thema „Digitale Schule“ im Amt Stralendorf umgesetzt
werden können.
In Umsetzung des Beschlusses
werden
1.
die Beschlussvorlage zum Beitritt des Amtes Stralendorf
als Träger der KSM AöR zum
01.01.2020 vorgelegt,
2.
die finanziellen Aufwendungen für den laufenden Betrieb
der Amtsverwaltung aufbereitet und dargestellt
Außerdem werden die formellen Voraussetzungen für die
Leistung des Stammkapitals (500,00 EUR) und die Übertragung der Aufgabe IT für
die Schulen in Trägerschaft des Amtes Stralendorf sowie für die Schulen in
Trägerschaft der Gemeinde Wittenförden und der Gemeinde Pampow geschaffen.
Sachliche Begründung:
Aufgrund der steigenden
Komplexität und wachsenden Anforderungen in der Informations- und
Kommunikationstechnologie für das Amt Stralendorf (bspw. elektronischer Zugang
zur Verwaltung, § 2 E-Government Gesetz Mecklenburg-Vorpommern (EGovG M-V);
Informationen über die Verwaltung in öffentlich zugänglichen Netzen, § 3 EGovG
M-V; elektronische Bezahlmöglichkeit, § 4 EGovG M-V; Georeferenzierung, § 6
EGovG M-V; Bereitstellung von Daten in öffentlich zugänglichen Netzen, § 8
EGovG M-V; elektronische Aktenführung und -einsicht, §§10 und 12 EGovG M-V)
sehen wir eine dringende Notwendigkeit zur Kooperation, um
·
eine Konsolidierung der Haushalte nicht zu gefährden, da
die Mittelfristplanung steigende IT-Kosten derzeit nicht abbildet,
·
die IT-Services technisch und wirtschaftlich zu optimieren,
·
für neue, sich abzeichnende Aufgaben bspw. nach dem EGovG
M-V gerüstet zu sein,
·
den Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen qualitativ
besseren Service zur Verfügung zu stellen. Dabei ist das Onlinezugangsgesetz (§
1 Abs. 1 und 2 OZG sowie § 3 Abs. 2 OZG) zu berücksichtigen,
·
langfristig die Wertschöpfung in der Region zu halten.
Ein weiterer Grund sind die
bundes- und landesrechtlichen Vorgaben, die ab 2018 schrittweise umzusetzen
sind, wie z.B. die Einführung der eAkte, die eVergabe, das elektronische
Gerichtsverfahren, das beleglose Rechnungswesen, das neue Meldewesen VOIS, das elektronische
Archiv (DMS), die Digitalisierung der Schulen, Datenschutz- und
IT-Sicherheitsanforderungen usw. Diese rechtlichen Vorgaben können unter den
jetzigen Gegebenheiten nicht bzw. nur mit erheblichem Mehraufwand umgesetzt
werden. Diesbezüglich wird es zeitnah zusätzliche finanzielle und
organisatorisch/technische Anstrengungen bedürfen, um den gestellten
Herausforderungen gerecht zu werden.
Für das Amt Stralendorf allein
ist die Bewältigung dieser Anforderungen finanziell und personell nur schwer leistbar.
Die zu erwartenden erheblichen Kostensteigerungen können durch ein gemeinsames
IT-Servicecenter abgemildert werden, da die zunehmenden Anforderungen und
gesetzlichen Forderungen an den IT-Betrieb im Rahmen einer interkommunalen
IT-Kooperation wesentlich wirtschaftlicher gelöst werden können als in den
einzelnen Gebietskörperschaften.
In Beratungen hat sich die Verwaltung von der Leistungsfähigkeit der KSM
überzeugen können. Gerade die Kombination aus Hardware- und Anwendungsbetreuung
sowie die Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sind für die
Verwaltung der richtige Weg in die zukünftige Aufstellung unserer
IT-Infrastruktur. Gemeinsam mit der KSM und ihren Trägern wurden die
Möglichkeiten zur Wahrnehmung des IT-Betriebes durch die KSM abgestimmt und
erörtert. Die KSM erbringt ihre Leistungen für die Träger und sonstigen Nutzer
gegen Kostenerstattung (ohne Gewinn und Marge).
Ziel ist es im Ergebnis
nunmehr wie folgt vorzugehen:
1.
die Anbindung der Amtsverwaltung an das kommunale
Rechenzentrum der KSM über CN LAVINE oder einen Breitbandanschluss,
2.
die Überführung der Gesamtverantwortung für den
IT-Betrieb des Amtes Stralendorf im Rahmen einer Trägerschaft an die KSM,
3.
die Mitbenutzung des Dokumentenmanagementsystems der KSM
in Verbindung mit der Einführung des beleglosen Rechnungswesens und der eAkte
sowie
4.
die Harmonisierung der kommunalen Fachanwendungen in
vorheriger Abstimmung mit der Verwaltung.
Die finanziellen Auswirkungen
gestalten sich wie folgt:
1.
Leistung eines Stammkapitals i. H. v. 500,00 EUR,
2.
der einmalige Aufwand für die Übernahme des IT-Betriebes
der Amtsverwaltung zur KSM beläuft sich dabei laut Serviceschein (Kostenbasis
2018) (Anlage 3) auf 58.480,00 EUR
3.
der Aufwand zur Realisierung und Sicherstellung des
laufenden Betriebes für die gesamte Verwaltung (Full-Service für 34
IT-Arbeitsplätze, Bereitstellung des gesamten IT-Infrastruktur, Grundbetreuung
der Fachverfahren usw.) beläuft sich laut Serviceschein (Kostenbasis 2018)
(Anlage 3) auf 102.246,57 EUR pro Jahr. Nicht enthalten im laufenden Aufwand
sind die aktuellen Wartungsaufwendungen der Fachverfahren, die Bereitstellung
von ggf. erforderlichen neuen Hardwarekomponenten (u.a. PC, Notebook, Monitor),
Druck- und Scanleistungen sowie die IT-Arbeitsplätze der Außenstellen des Amtes
Stralendorf. Die Wartungsverträge werden
im Rahmen der Konsolidierung geprüft und in Mitwirkung des Amtes Stralendorf
zur KSM überführt. Auf Grundlage der Umlageermittlung werden die laufenden
Kosten jährlich ermittelt und auf Basis der tatsächlichen Verhältnisse, gemäß
den „Regeln zur Umlageermittlung“
(Anlage 4), ermittelt.
Fazit:
Die Aufwendungen im Bereich IT
werden sich insbesondere durch die Umsetzung von gesetzlichen Vorschriften und
der Compliance weiter erhöhen. Eine Umsetzung dieser Vorgaben als autonome
Lösung wäre mit erheblichen Mehrkosten im Bereich Personal und Hardware
verbunden. Die Kooperation mit mehreren Verwaltungen spart langfristig
Personal-, Hardware- und Innovationskosten. Die Gewährleistung der Umsetzung
von gesetzlichen Vorschriften kann somit effektiver erfolgen.
Die gemeinsame Beschaffung von
IT-Komponenten erzielt bessere Preise am Markt.
Durch den
Rechenzentrumsbetrieb werden in unserer Amtsverwaltung mittelfristig personelle
Kapazitäten freigesetzt, da die Anwendungsbetreuung der Fachverfahren durch die
KSM übernommen wird.
Im
Ergebnis wird folgendes vorgeschlagen:
Beschlussvorschlag:
1. Dem Beitritt des Amtes
Stralendorf als weiterer Träger des gemeinsamen Kommunalunternehmens KSM wird
auf Basis eines öffentlich-rechtlichen Vertrages gemäß Anlage 1 sowie der
gültigen Unternehmenssatzung gemäß Anlage 2 zugestimmt. Die Satzung wird
lediglich um die Kapitalbeteiligung des Amtes Stralendorf ergänzt.
2. Die erforderlichen
Finanzmittel für die Kapitaleinlage (500,00 EUR) sind im Haushaltsplan 2020
bereitzustellen.
3. Einer Beteiligung der
Stadt Parchim, des Amtes Zarrentin und der Stadt Boizenburg/Elbe als weitere
Träger mit Wirkung zum 01.01.2020 wird zugestimmt.
4. Der Amtsvorsteher wird
ermächtigt den Vertrag mit Wirkung zum 01.01.2020 abzuschließen.
5. Der Amtsausschuss
beauftragt den Amtsvorsteher die erforderlichen Finanzmittel entsprechend
Anlage 3 für den laufenden IT-Betrieb ab dem Haushaltsjahr 2020 sowie die
einmalige Migration in den Haushalt 2019 einzustellen.
6. Der Amtsvorsteher wird
beauftragt, im Rahmen der Neuausrichtung der
IT-Ausstattung des Schulzentrums Stralendorf in Trägerschaft des Amtes
ebenfalls die Übertragung dieser Aufgabe an die KSM zu prüfen und zu gegebener
Zeit dem Amtsausschuss zur Beschlussfassung vorzulegen.
7. Den Gemeinden Pampow
und Wittenförden als Schulträger wird empfohlen im Rahmen der Neuausrichtung
der IT-Ausstattung ihrer Schulen ebenfalls die Übertragung dieser Aufgabe über
das Amt an die KSM zu prüfen.
Finanzielle Auswirkungen:
Die
Finanzierungsmittel werden im Haushalt berücksichtigt.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 16
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 14
Davon stimmberechtigt: 14
Ja-Stimmen: 14
Nein-Stimmen:
-
Stimmenenthaltungen:
-
Ungültige Stimmen:
-