Sitzung: 04.04.2019 Gemeindevertretung Klein Rogahn
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -
Vorlage: 2018/ROG/343
Sach- und Rechtslage:
Der Zweckverband Schweriner Umland hat der
Gemeinde Klein Rogahn die Veranlagung von Gemeindegrundstücken zum
Anschlussbeitrag an die öffentliche Schmutzwasserentsorgungsanlage in Rechnung
gestellt.
Hierbei handelt es sich um folgende
Flurstücke:
Groß Rogahn
Flur 1 Flurstück
134/6 Bergstraße 37
(Gemeindehaus) 5.985,00 Euro
Es handelt sich hierbei um außerplanmäßige
Aufwendungen/Auszahlungen nach § 50 KV M-V, welche innerhalb des Teilhaushaltes
1 deckungsfähig sind. Die Voraussetzungen hierfür werden als gegeben
angenommen.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die
außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2018 i.H.v.
5.985,00 Euro entsprechend der Sach- und Rechtslage.
Gemäß Beschlussvorschlag
Bemerkungen
Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht
beigefügten beschlussbegründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung,
während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter
einzusehen.
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung M-V
waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 11
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 9
Davon stimmberechtigt:
9
Ja-Stimmen:
9
Nein-Stimmen:
-
Stimmenenthaltungen:
-
Ungültige Stimmen:
-