Sach- und Rechtslage:

Die Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg hat beschlossen, das Kapitel 6.5 Energie des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg fortzuschreiben. Gegenstand dieser Teilfortschreibung ist die Aktualisierung der raumordnerischen Festlegungen im Kapitel 6.5 Energie zur räumlichen Steuerung der Erzeugung, der Umwandlung, des Transports und der Speicherung von Energie. Maßgeblich erfolgt in dem Zusammenhang eine Aktualisierung der Ausweisung von Eignungsgebieten für Windenergieanlagen im Geltungsbereich des Planungsverbandes. Der Geltungsbereich umfasst die Landkreise Nordwestmecklenburg und Ludwigslust-Parchim sowie die Landeshauptstadt Schwerin.

Die erste Beteiligung fand in der Zeit vom 29.02.2016 bis zum 30.05.2016 statt. Danach wurden die eingegangenen Stellungnahmen ausgewertet, in die Abwägung eingestellt und der Entwurf des Kapitels 6.5 Energie des Regionalen Raumentwicklungsprogramms (RREP) Westmecklenburg überarbeitet. Gleichzeitig wurde der dazugehörige Entwurf des Umweltberichts einschließlich Fachbeitrag zum Rotmilan und zum Denkmalschutz erarbeitet.

 

Am 05.11.2018 hat die 59. Verbandsversammlung den überarbeiteten Entwurf des Kapitels 6.5 Energie des RREP Westmecklenburg sowie den dazugehörigen Entwurf des Umweltberichts beschlossen und für die zweite Stufe des Beteiligungsverfahrens freigegeben.

Gemäß § 9 Abs. 3 i.V.m. § 7 Abs. 3 des Landesplanungsgesetzes können die Öffentlichkeit sowie den in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen zum Entwurf des Kapitels 6.5 Energie des RREP Westmecklenburg und zum dazugehörigen Entwurf des Umweltberichts Stellung nehmen.

 

Innerhalb des Auslegungszeitraumes kann in den Räumen des Amtes Stralendorf in dem vorliegenden Auslegungsexemplar (4 gebundene Broschüren) eingesehen werden.

Weiterhin können auch die vollständigen Auslegungsunterlagen im Internet unter www.raumordnung-mv.de und www.westmecklenburg-schwerin.de eingesehen werden.

 

Durch den Regionalen Planungsverband Westmecklenburg wurde für die Abgabe einer Stellungnahme eine Frist bis zum 10.04.2019 gesetzt.

 

Im Amtsbereich Stralendorf sind nach dem Regionalen Raumentwicklungsprogramm Westmecklenburg folgende Windeignungsgebiete aufgestellt: Nr.12/18 – Bezeichnung Groß Welzin (Gemeinde Gottesgabe, Dümmer und Grambow), Nr. 13/18 Parum (Gemeinde Dümmer und Wittendörp),  Nr. 14/18 - Bezeichnung Stralendorf (Gemeinde Stralendorf und Warsow) sowie 15/18 – Bezeichnung Alt Zachun (Gemeinde Alt Zachun, Bandenitz und Warsow).

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Amtsausschuss erklärt sich mit den betroffenen amtsangehörigen Gemeinden in ihren Anstrengungen und Bemühungen im Zusammenhang mit einer Ablehnung und Versagung des Baus von Windenergieanlagen solidarisch.

Das Amt Stralendorf wird die betroffenen Gemeinden, soweit wie es möglich ist, beratend unterstützen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

-       keine

 

 

Anlage/n:

-          Entwurf des Kapitels 6.5 Energie des RREP Westmecklenburg für die zweite Stufe des Beteiligungsverfahrens einschließlich Karten Ost und West im Maßstab 1:100.000

-          Entwurf des Umweltberichts für die zweite Stufe des Beteiligungsverfahrens einschließlich der Fachbeiträge Rotmilan und Denkmalschutz

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:         16

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:       14

Davon stimmberechtigt:                                    14

Ja-Stimmen:                                                    14

Nein-Stimmen:                                                 -

Stimmenenthaltungen:                                      -

Ungültige Stimmen:                                          -