Sitzung: 08.04.2019 Amtsausschuss des Amtes Stralendorf
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -
Vorlage: 2019/AMT/282
Sach- und Rechtslage:
Die Verbandsversammlung des Regionalen
Planungsverbandes Westmecklenburg hat beschlossen, das Kapitel 6.5 Energie des
Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg fortzuschreiben.
Gegenstand dieser Teilfortschreibung ist die Aktualisierung der
raumordnerischen Festlegungen im Kapitel 6.5 Energie zur räumlichen Steuerung
der Erzeugung, der Umwandlung, des Transports und der Speicherung von Energie.
Maßgeblich erfolgt in dem Zusammenhang eine Aktualisierung der Ausweisung von Eignungsgebieten
für Windenergieanlagen im Geltungsbereich des Planungsverbandes. Der
Geltungsbereich umfasst die Landkreise Nordwestmecklenburg und
Ludwigslust-Parchim sowie die Landeshauptstadt Schwerin.
Die erste Beteiligung fand in der Zeit vom
29.02.2016 bis zum 30.05.2016 statt. Danach wurden die eingegangenen
Stellungnahmen ausgewertet, in die Abwägung eingestellt und der Entwurf des
Kapitels 6.5 Energie des Regionalen Raumentwicklungsprogramms (RREP)
Westmecklenburg überarbeitet. Gleichzeitig wurde der dazugehörige Entwurf des
Umweltberichts einschließlich Fachbeitrag zum Rotmilan und zum Denkmalschutz
erarbeitet.
Am 05.11.2018 hat die 59.
Verbandsversammlung den überarbeiteten Entwurf des Kapitels 6.5 Energie des
RREP Westmecklenburg sowie den dazugehörigen Entwurf des Umweltberichts
beschlossen und für die zweite Stufe des Beteiligungsverfahrens freigegeben.
Gemäß § 9 Abs. 3 i.V.m. § 7 Abs. 3 des
Landesplanungsgesetzes können die Öffentlichkeit sowie den in ihren Belangen
berührten öffentlichen Stellen zum Entwurf des Kapitels 6.5 Energie des RREP
Westmecklenburg und zum dazugehörigen Entwurf des Umweltberichts Stellung
nehmen.
Innerhalb des Auslegungszeitraumes kann in
den Räumen des Amtes Stralendorf in dem vorliegenden Auslegungsexemplar (4
gebundene Broschüren) eingesehen werden.
Weiterhin können auch die vollständigen
Auslegungsunterlagen im Internet unter www.raumordnung-mv.de
und www.westmecklenburg-schwerin.de
eingesehen werden.
Durch den Regionalen Planungsverband
Westmecklenburg wurde für die Abgabe einer Stellungnahme eine Frist bis zum
10.04.2019 gesetzt.
Im Amtsbereich Stralendorf sind nach dem
Regionalen Raumentwicklungsprogramm Westmecklenburg folgende
Windeignungsgebiete aufgestellt: Nr.12/18 – Bezeichnung Groß Welzin (Gemeinde
Gottesgabe, Dümmer und Grambow), Nr. 13/18 Parum (Gemeinde Dümmer und
Wittendörp), Nr. 14/18 - Bezeichnung
Stralendorf (Gemeinde Stralendorf und Warsow) sowie 15/18 – Bezeichnung Alt
Zachun (Gemeinde Alt Zachun, Bandenitz und Warsow).
Beschlussvorschlag:
Der
Amtsausschuss erklärt sich mit den betroffenen amtsangehörigen Gemeinden in
ihren Anstrengungen und Bemühungen im Zusammenhang mit einer Ablehnung und
Versagung des Baus von Windenergieanlagen solidarisch.
Das
Amt Stralendorf wird die betroffenen Gemeinden, soweit wie es möglich ist,
beratend unterstützen.
Finanzielle Auswirkungen:
-
keine
-
Entwurf
des Kapitels 6.5 Energie des RREP Westmecklenburg für die zweite Stufe des
Beteiligungsverfahrens einschließlich Karten Ost und West im Maßstab 1:100.000
-
Entwurf
des Umweltberichts für die zweite Stufe des Beteiligungsverfahrens
einschließlich der Fachbeiträge Rotmilan und Denkmalschutz
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 16
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 14
Davon stimmberechtigt: 14
Ja-Stimmen: 14
Nein-Stimmen:
-
Stimmenenthaltungen:
-
Ungültige Stimmen:
-