Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -

Sach- und Rechtslage:

Das Ministerium für Inneres und Sport M-V hatte zum 01.01.2014 die Neufassung der der Verordnung über die Aufwands- und Verdienstausfallentschädigung für die ehrenamtlich Tätigen der Freiwilligen Feuerwehr und der Pflichtfeuerwehren in Mecklenburg-Vorpommern (Feuerwehrentschädigungsverordnung FwEntschVO M-V) verordnet. Diese regelt, wie bislang, lediglich Höchstsätze für die Wehrführung. Gemäß § 5 FwEntschVO M-V kann Personen mit besonderen Aufgaben eine Aufwandsentschädigung in angemessener Höhe gezahlt werden.

 

Mit Beschluss vom 04.12.2000 hat der Amtsausschuss die Höhe der Aufwandsentschädigung u.a. für die Funktion des Amtsjugendfeuerwehrwartes in Höhe von 200,00 DM/monatlich festgelegt. Nach der Währungsumstellung im Jahr 2002 wurde die Höhe lediglich umgerechnet, so dass hier ein „krummer“ Betrag in Höhe von 102,26 € zustande gekommen ist. Dieser soll nunmehr angepasst werden.

Des Weiteren wird von Seiten der Amtswehrführung beabsichtigt, künftig auch die Funktion des Stellvertreters des Amtsjugendfeuerwehrwartes zu besetzen.

 

Die Höhe der Entschädigung ist durch Beschluss des Amtsausschusses zu bestimmen und wird in monatlichen Pauschalbeträgen festgesetzt, gemäß § 4 (1) FwEntschVO M-V.

 

Beschlussvorschlag:

Der Amtsausschuss beschließt die Zahlung einer monatlichen Aufwandsentschädigung ab dem 01.05.2019 für die Funktion

 

des Amtsjugendfeuerwehrwartes in Höhe von                    110,00 Euro

 

des stellv. Amtsjugendfeuerwehrwartes in Höhe von           55,00 Euro.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Entsprechende Mittel sind im Haushalt eingeplant.

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:         16

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:       14

Davon stimmberechtigt:                                    14

Ja-Stimmen:                                                    14

Nein-Stimmen:                                                 -

Stimmenenthaltungen:                                      -

Ungültige Stimmen:                                          -