Sitzung: 08.04.2019 Amtsausschuss des Amtes Stralendorf
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -
Vorlage: 2019/AMT/285
Sach- und Rechtslage:
Das
Ministerium für Inneres und Sport M-V hatte zum 01.01.2014 die Neufassung der der Verordnung über die Aufwands- und
Verdienstausfallentschädigung für die ehrenamtlich Tätigen der Freiwilligen
Feuerwehr und der Pflichtfeuerwehren in Mecklenburg-Vorpommern
(Feuerwehrentschädigungsverordnung FwEntschVO M-V) verordnet. Diese
regelt, wie bislang, lediglich Höchstsätze für die Wehrführung. Gemäß § 5 FwEntschVO M-V kann Personen mit
besonderen Aufgaben eine Aufwandsentschädigung in angemessener Höhe gezahlt
werden.
Mit
Beschluss vom 04.12.2000 hat der Amtsausschuss die Höhe der
Aufwandsentschädigung u.a. für die Funktion des Amtsjugendfeuerwehrwartes in
Höhe von 200,00 DM/monatlich festgelegt. Nach der Währungsumstellung im Jahr
2002 wurde die Höhe lediglich umgerechnet, so dass hier ein „krummer“ Betrag in
Höhe von 102,26 € zustande gekommen ist. Dieser soll nunmehr angepasst werden.
Des
Weiteren wird von Seiten der Amtswehrführung beabsichtigt, künftig auch die
Funktion des Stellvertreters des Amtsjugendfeuerwehrwartes zu besetzen.
Die Höhe der Entschädigung ist durch Beschluss des
Amtsausschusses zu bestimmen und wird in monatlichen Pauschalbeträgen
festgesetzt, gemäß § 4 (1) FwEntschVO M-V.
Beschlussvorschlag:
Der Amtsausschuss beschließt die Zahlung einer
monatlichen Aufwandsentschädigung ab dem 01.05.2019 für die Funktion
des
Amtsjugendfeuerwehrwartes in Höhe von 110,00
Euro
des stellv.
Amtsjugendfeuerwehrwartes in Höhe von 55,00
Euro.
Finanzielle Auswirkungen:
Entsprechende Mittel sind im
Haushalt eingeplant.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 16
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 14
Davon stimmberechtigt: 14
Ja-Stimmen: 14
Nein-Stimmen:
-
Stimmenenthaltungen:
-
Ungültige Stimmen:
-