Sitzung: 04.04.2019 Gemeindevertretung Klein Rogahn
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: 1
Vorlage: 2018/ROG/341
Sach- und Rechtslage:
Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Stralendorf und
Herr Necke von der NKHR-Beratung als beauftragter Sachverständiger Dritter
haben den Jahresabschluss der Gemeinde Klein Rogahn zum 31.12.2017 i.d.F. vom
02.10.2018 gemäß § 3a Kommunalprüfgesetz geprüft. Der
Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in seinem Prüfbericht und seinem
abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk erteilt. Der Prüfbericht, Prüfungsvermerk sowie der
Bestätigungsvermerk sind der Vorlage beigefügt.
Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen
Beanstandungen geführt, die so wesentlich wären, dass sie der Feststellung des
Jahresabschlusses durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten.
Bilanzsumme |
3.358.225,94 EUR |
Jahresergebnis vor Veränderung
der Rücklagen |
45.562,37 EUR |
Vermögensvortrag inkl.
Jahresergebnis 2017 |
176.742,05 EUR |
Liquiditätsbestand zum
31.12.2017 |
636.182,11 EUR |
Der Haushaltsausgleich ist insgesamt gegeben.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am
17.10.2018 beschlossen, der Gemeindevertretung die Feststellung des
Jahresabschlusses der Gemeinde Klein Rogahn zum 31.12.2017 zu empfehlen.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der
Gemeinde Klein Rogahn stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss und
NKHR-Beratung geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Klein Rogahn zum
31.12.2017 i.d.F. vom 02.10.2018 mit den über- und außerplanmäßigen
Aufwendungen/Auszahlungen fest.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen: Herr
Vollmerich
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 11
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 9
Davon stimmberechtigt:
8
Ja-Stimmen:
8
Nein-Stimmen:
-
Stimmenenthaltungen:
-
Ungültige Stimmen:
-