Sach- und Rechtslage:

Die Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg hat beschlossen, das Kapitel 6.5 Energie des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg fortzuschreiben. Gegenstand dieser Teilfortschreibung ist die Aktualisierung der raumordnerischen Festlegungen im Kapitel 6.5 Energie zur räumlichen Steuerung der Erzeugung, der Umwandlung, des Transports und der Speicherung von Energie. Maßgeblich erfolgt in dem Zusammenhang eine Aktualisierung der Ausweisung von Eignungsgebieten für Windenergieanlagen im Geltungsbereich des Planungsverbandes. Der Geltungsbereich umfasst die Landkreise Nordwestmecklenburg und Ludwigslust-Parchim sowie die Landeshauptstadt Schwerin.

Die erste Beteiligung fand in der Zeit vom 29.02.2016 bis zum 30.05.2016 statt. Danach wurden die eingegangenen Stellungnahmen ausgewertet, in die Abwägung eingestellt und der Entwurf des Kapitels 6.5 Energie des Regionalen Raumentwicklungsprogramms (RREP) Westmecklenburg überarbeitet. Gleichzeitig wurde der dazugehörige Entwurf des Umweltberichts einschließlich Fachbeitrag zum Rotmilan und zum Denkmalschutz erarbeitet.

 

Am 05.11.2018 hat die 59. Verbandsversammlung den überarbeiteten Entwurf des Kapitels 6.5 Energie des RREP Westmecklenburg sowie den dazugehörigen Entwurf des Umweltberichts beschlossen und für die zweite Stufe des Beteiligungsverfahrens freigegeben.

Gemäß § 9 Abs. 3 i.V.m. § 7 Abs. 3 des Landesplanungsgesetzes können die Öffentlichkeit sowie den in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen zum Entwurf des Kapitels 6.5 Energie des RREP Westmecklenburg und zum dazugehörigen Entwurf des Umweltberichts Stellung nehmen.

 

Die vollständigen Planunterlagen (4 gebundene Broschüren) wurden dem Bürgermeister als Ausfertigung für die Gemeinde übergeben und liegen den Gemeindevertretern zum Sitzungstermin vor. Bis zum Sitzungstermin kann in den Räumen des Amtes Stralendorf in dem vorliegenden Auslegungsexemplar eingesehen werden.

Weiterhin können auch die vollständigen Auslegungsunterlagen im Internet unter www.raumordnung-mv.de und www.westmecklenburg-schwerin.de eingesehen werden.

 

Durch den Regionalen Planungsverband Westmecklenburg wurde für die Abgabe einer Stellungnahme eine Frist bis zum 10.04.2019 gesetzt.

 

Das Gemeindegebiet der Gemeinde Warsow ist betroffen vom Windeignungsgebiet Nr. 14/18 - Bezeichnung Stralendorf (Gemeinde Stralendorf und Warsow) sowie vom Windeignungsgebiet 15/18 – Bezeichnung Alt Zachun (Gemeinde Alt Zachun, Bandenitz und Warsow).

 

Beschlussvorschlag:

Von der Gemeinde Warsow wird nachfolgende Stellungnahme zum Entwurf der zweiten Stufe des Beteiligungsverfahrens abgegeben:

In der Vorabbeteiligung zum Entwurf des RREP wurden die Hinweise und Anregungen der Gemeinde beachtet und umgesetzt. Im Kern waren das eine abstandsbezogene Höhenregelung (7H) und ein Mindestabstand der WEA zu allen Wohnbebauungen von mindestens 1000 m. Diese Forderungen fanden ebenso ihren Niederschlag in der ersten Stufe des Beteiligungsverfahrens. Konsequenterweise wurde seitens der Gemeinde unter diesen moderaten Rahmenbedingungen eine mögliche Modifizierung des Windeignungsgebietes angeregt. Im Ergebnis der Abwägung nach Abschluss der ersten Stufe 2018 ist u.a. festzustellen, dass wesentliche Elemente eliminiert wurden. Darunter die höhenbezogene Abstandsregelung. Hier ist anzumerken, dass die vom Gesetzgeber eingeräumte Möglichkeit einer länderspezifischen Abstandsregelung vom Land M-V nicht genutzt wurde. Eine substantielle Mitwirkung des Regionalen Planungsverbandes in dem entsprechenden Gesetzgebungsverfahren ist nicht zu erkennen (siehe dazu auch die Drucksache 6/4865 des Landtages).

Zudem wurde der Abstand zu Splittersiedlungen auf 800 m verringert.

Die Ergebnisse in dem bisherigen Beteiligungsverfahren lassen keine stringente Fortschreibung der jeweiligen Entwürfe erkennen. Elementare Elemente wurden im Zuge der Fortschreibung eliminiert oder verändert. So wurde von den bisherigen Vorschlägen der Gemeinde nur einzelne, unter Aufhebung des angestrebten Junktims mit anderen vormals bestehenden Regelungen zur Reduzierung von Belastungen für die Einwohner der Gemeinde, fortgeführt.

Unter Würdigung der Gesamtumstände kann die derzeitige Fassung ohne eine höhenbezogene Abstandsregelung und eine Reduzierung des Abstandes zu Splittersiedlungen nicht mitgetragen werden.

Die in den vorangegangenen Beteiligungsstufen unterbreiteten Hinweise und Vorschläge werden weiter aufrechterhalten.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Anlage/n:

-          Entwurf des Kapitels 6.5 Energie des RREP Westmecklenburg für die zweite Stufe des Beteiligungsverfahrens einschließlich Karten Ost und West im Maßstab 1:100.000

-          Entwurf des Umweltberichts für die zweite Stufe des Beteiligungsverfahrens einschließlich der Fachbeiträge Rotmilan und Denkmalschutz

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                     9

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                    6

Davon stimmberechtigt:                                                           6

Ja-Stimmen:                                                                5

Nein-Stimmen:                                                             1

Stimmenenthaltungen:                                                  -

Ungültige Stimmen:                                                     -