Sitzung: 21.03.2019 Gemeindevertretung Warsow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 1, Enthaltungen: -, Befangen: -
Vorlage: 2019/WAR/436
Sach- und Rechtslage:
Die Verbandsversammlung des Regionalen
Planungsverbandes Westmecklenburg hat beschlossen, das Kapitel 6.5 Energie des
Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg fortzuschreiben.
Gegenstand dieser Teilfortschreibung ist die Aktualisierung der
raumordnerischen Festlegungen im Kapitel 6.5 Energie zur räumlichen Steuerung
der Erzeugung, der Umwandlung, des Transports und der Speicherung von Energie.
Maßgeblich erfolgt in dem Zusammenhang eine Aktualisierung der Ausweisung von
Eignungsgebieten für Windenergieanlagen im Geltungsbereich des
Planungsverbandes. Der Geltungsbereich umfasst die Landkreise
Nordwestmecklenburg und Ludwigslust-Parchim sowie die Landeshauptstadt
Schwerin.
Die erste Beteiligung fand in der Zeit
vom 29.02.2016 bis zum 30.05.2016 statt. Danach wurden die eingegangenen
Stellungnahmen ausgewertet, in die Abwägung eingestellt und der Entwurf des
Kapitels 6.5 Energie des Regionalen Raumentwicklungsprogramms (RREP)
Westmecklenburg überarbeitet. Gleichzeitig wurde der dazugehörige Entwurf des
Umweltberichts einschließlich Fachbeitrag zum Rotmilan und zum Denkmalschutz
erarbeitet.
Am 05.11.2018 hat die 59.
Verbandsversammlung den überarbeiteten Entwurf des Kapitels 6.5 Energie des
RREP Westmecklenburg sowie den dazugehörigen Entwurf des Umweltberichts
beschlossen und für die zweite Stufe des Beteiligungsverfahrens freigegeben.
Gemäß § 9 Abs. 3 i.V.m. § 7 Abs. 3 des
Landesplanungsgesetzes können die Öffentlichkeit sowie den in ihren Belangen
berührten öffentlichen Stellen zum Entwurf des Kapitels 6.5 Energie des RREP
Westmecklenburg und zum dazugehörigen Entwurf des Umweltberichts Stellung
nehmen.
Die vollständigen Planunterlagen (4
gebundene Broschüren) wurden dem Bürgermeister als Ausfertigung für die
Gemeinde übergeben und liegen den Gemeindevertretern zum Sitzungstermin vor.
Bis zum Sitzungstermin kann in den Räumen des Amtes Stralendorf in dem
vorliegenden Auslegungsexemplar eingesehen werden.
Weiterhin können auch die vollständigen
Auslegungsunterlagen im Internet unter www.raumordnung-mv.de
und www.westmecklenburg-schwerin.de
eingesehen werden.
Durch den Regionalen Planungsverband
Westmecklenburg wurde für die Abgabe einer Stellungnahme eine Frist bis zum
10.04.2019 gesetzt.
Das Gemeindegebiet der Gemeinde Warsow
ist betroffen vom Windeignungsgebiet Nr. 14/18 - Bezeichnung Stralendorf
(Gemeinde Stralendorf und Warsow) sowie vom Windeignungsgebiet 15/18 –
Bezeichnung Alt Zachun (Gemeinde Alt Zachun, Bandenitz und Warsow).
Von
der Gemeinde Warsow wird nachfolgende Stellungnahme zum Entwurf der zweiten
Stufe des Beteiligungsverfahrens abgegeben:
In
der Vorabbeteiligung zum Entwurf des RREP wurden die Hinweise und Anregungen
der Gemeinde beachtet und umgesetzt. Im Kern waren das eine abstandsbezogene
Höhenregelung (7H) und ein Mindestabstand der WEA zu allen Wohnbebauungen von
mindestens 1000 m. Diese Forderungen fanden ebenso ihren Niederschlag in der
ersten Stufe des Beteiligungsverfahrens. Konsequenterweise wurde seitens der
Gemeinde unter diesen moderaten Rahmenbedingungen eine mögliche Modifizierung
des Windeignungsgebietes angeregt. Im Ergebnis der Abwägung nach Abschluss der
ersten Stufe 2018 ist u.a. festzustellen, dass wesentliche Elemente eliminiert
wurden. Darunter die höhenbezogene Abstandsregelung. Hier ist anzumerken, dass
die vom Gesetzgeber eingeräumte Möglichkeit einer länderspezifischen
Abstandsregelung vom Land M-V nicht genutzt wurde. Eine substantielle
Mitwirkung des Regionalen Planungsverbandes in dem entsprechenden
Gesetzgebungsverfahren ist nicht zu erkennen (siehe dazu auch die Drucksache
6/4865 des Landtages).
Zudem
wurde der Abstand zu Splittersiedlungen auf 800 m verringert.
Die
Ergebnisse in dem bisherigen Beteiligungsverfahren lassen keine stringente
Fortschreibung der jeweiligen Entwürfe erkennen. Elementare Elemente wurden im
Zuge der Fortschreibung eliminiert oder verändert. So wurde von den bisherigen
Vorschlägen der Gemeinde nur einzelne, unter Aufhebung des angestrebten
Junktims mit anderen vormals bestehenden Regelungen zur Reduzierung von
Belastungen für die Einwohner der Gemeinde, fortgeführt.
Unter
Würdigung der Gesamtumstände kann die derzeitige Fassung ohne eine
höhenbezogene Abstandsregelung und eine Reduzierung des Abstandes zu
Splittersiedlungen nicht mitgetragen werden.
Die
in den vorangegangenen Beteiligungsstufen unterbreiteten Hinweise und
Vorschläge werden weiter aufrechterhalten.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
-
Entwurf
des Kapitels 6.5 Energie des RREP Westmecklenburg für die zweite Stufe des
Beteiligungsverfahrens einschließlich Karten Ost und West im Maßstab 1:100.000
-
Entwurf
des Umweltberichts für die zweite Stufe des Beteiligungsverfahrens
einschließlich der Fachbeiträge Rotmilan und Denkmalschutz
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 9
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 6
Davon stimmberechtigt: 6
Ja-Stimmen: 5
Nein-Stimmen: 1
Stimmenenthaltungen: -
Ungültige Stimmen: -