Sitzung: 21.03.2019 Gemeindevertretung Warsow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -
Vorlage: 2017/WAR/377
Sach- und Rechtslage:
Der Leitende
Verwaltungsbeamte des Amtes Stralendorf ist durch die untere
Rechtsaufsichtsbehörde aufgefordert worden, Beschlussvorlagen und abgestimmte
Satzungsentwürfe für die Gemeindevertretersitzungen vorbereiten zu lassen.
Die untere
Rechtsaufsichtsbehörde verweist auf die Beitragserhebungspflicht von
Straßenbaubeiträgen und Erschließungsbeiträgen entsprechend dem
Kommunalabgabengesetz MV (KAG MV) und die Verpflichtung zum Erlass der
entsprechenden Satzungen.
Eine
Eckgrundstücksvergünstigung sollte entspr. der aktuellen Rechtsprechung nicht
gewählt werden. Die untere Rechtsaufsichtsbehörde weist auf die Möglichkeit
einer sog. Billigkeitsentscheidung z.B. Teilerlass nach §§ 12 KAG MV i. V. m.
227 AO hin, um eine unbillige Belastung mehrfach erschlossener Grundstücke
auszuschließen.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Warsow beschließt
die anliegende Straßenbaubeitragssatzung.
Finanzielle Auswirkungen:
Sollte die Gemeinde
den Beschluss nicht fassen, besteht die Möglichkeit, dass die Kommunalaufsicht
bei Förderprojekten eine negative Stellungnahme abgibt und die Gemeinde dadurch
keine Fördermittel erhält.
Anlagen:
- Anschreiben der unteren
Rechtsaufsichtsbehörde vom 23.06.2016
- Straßenbaubeitragssatzung
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 9
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 6
Davon stimmberechtigt: 6
Ja-Stimmen: 6
Nein-Stimmen: -
Stimmenenthaltungen: -
Ungültige Stimmen: -