Sitzung: 21.03.2019 Gemeindevertretung Warsow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -
Vorlage: 2019/WAR/438
Sach- und Rechtslage:
Die Grundlage dieses Beschlusses bildet die angefügte
Kostenteilungsvereinbarung zwischen den Gemeinden Warsow und Schossin bzgl. des
Neubaus der Sudebrücke.
Die Gemeinde Warsow befindet sich in einem laufenden
Bodenordnungsverfahren (BOV). Die Teilnehmergesellschaft des
Bodenordnungsverfahrens für die Gemeinde Warsow beabsichtigt, im Rahmen des
laufenden Verfahrens den Neubau der Sudebrücke zwischen Warsow OT Krumbeck und
Schossin. Aufgrund des schlechten Zustandes des Brückenbauwerkes ist eine reine
Unterhaltungsmaßnahme nicht ausreichend um die Verkehrssicherheit für die
Brücke zu gewährleisten. Ein Abbruch mit anschließendem Neubau des
Brückenbauwerkes ist durch die Teilnehmergesellschaft des BOV beschlossen
worden.
Da sich das Brückenbauwerk auf der Gemeindegrenze
zwischen Warsow und Schossin befindet wird durch die Gemeinde Warsow eine
Kostenteilung des Eigenanteils von 10% der Gesamtkosten mit der Gemeinde
Schossin angestrebt. 90% der Kosten werden durch das StALU getragen. Die
Gemeindevertretung von Schossin hat sich bereits positiv zu diesem Vorhaben
ausgesprochen und die Zustimmung zur Vereinbarung in Aussicht gestellt.
Im Haushaltsjahr 2019 wird durch das StALU die
Vorplanung beauftragt. Die Kosten für die Vorplanung werden auf max. 50.000,- €
geschätzt. Der Eigenanteil der gemäß der Kostenteilungsvereinbarung auf die
Gemeinden Schossin und Warsow zu gleichen Teilen umgelegt werden soll, würde
somit für die Vorplanung max. 5.000,- € betragen.
Das StALU hat bereits mit der Bearbeitung des Projektes
begonnen. Die 90%ige Förderung wird im Erstattungsprinzip geleistet, d. h. die
Gemeinde Warsow zahlt zunächst 100% der anfallenden Kosten. Am Ende des Jahres
werden 90% durch das StALU zurückerstattet und die Hälfte der Eigenmittel
können der Gemeinde Schossin, unter der Voraussetzung einer bestehenden
Kostenteilungsvereinbarung, in Rechnung gestellt werden.
Schätzungen über die Gesamtkosten für die Baumaßnahme
werden im Rahmen der Vorplanung erarbeitet und stehen somit noch nicht zur
Verfügung.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung von
Warsow beschließt, die Bürgermeisterin, Frau Buller mit der Unterzeichnung der
beigefügten Kostenteilungsvereinbarung zwischen Schossin und Warsow zu
bevollmächtigen.
Finanzielle Auswirkungen:
Mittel in
Höhe von 50.000,- € sind für das Haushaltsjahr 2019 eingeplant. Dem gegenüber
sind Einnahmen in Höhe von 47.500,- € eingeplant worden.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 9
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 6
Davon stimmberechtigt: 6
Ja-Stimmen: 6
Nein-Stimmen: -
Stimmenenthaltungen: -
Ungültige Stimmen: -