Beschluss: nein beschlossen

Abstimmung: Ja: -, Nein: 6, Enthaltungen: -, Befangen: -

Sach- und Rechtslage:

Das Plangebiet umfasst das derzeitige Betriebsgelände der Firma Rotsch Kunststoffrecycling. Der Standort war vormals ein landwirtschaftlicher Technikstützpunkt bevor die Firma im Jahr 1994 hier den Betrieb aufnahm und die bestehenden baulichen Anlagen für ihre gewerbliche Zwecke umnutzte. Die Aufstellung des Bebauungsplanes ist erforderlich, um den bisher unbeplanten Gewerbestandort dauerhaft für die gewerbliche Nutzung zu sichern und das Gebiet unter Berücksichtigung der umliegenden Nutzungen städtebaulich zu ordnen. Die bereits bestehenden baulichen Anlagen und Lagerflächen werden in die Planung einbezogen.

Das Plangebiet befindet sich am südlichen Rand der Ortslage Zülow (siehe Übersichtsplan in der Anlage). Die verkehrliche Erschließung des Plangebietes erfolgt über die angrenzende Kreisstraße K61 (Dorfstraße).

Die Planungskosten für die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1 trägt der Vorhabenträger (Hans-Jürgen und Dieter Rotsch GbR). Hierzu wurde ein entsprechender Honorarvertrag mit Dipl.-Ing. Martin Prütz – Bürogemeinschaft Stadt & Landschaftsplanung, Ziegeleiweg 3, 19057 Schwerin geschlossen. 

 

Beschlussvorschlag:

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zülow beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1 „Gewerbegebiet Zülow“ für die im Übersichtsplan (siehe Anlage) dargestellten Bereich der Flurstücke 63/1, 65/19, 65/21, 65/23 und teilweise Flurstück 63/2, Flur 2, Gemarkung Zülow bei Schwerin.  

 

  1. Die entstehenden Planungskosten werden durch den Vorhabenträger, Hans-Jürgen und Dieter Rotsch GbR, Dorfstraße 2, 19073 Zülow übernommen. Mit dem Vorhabenträger ist ein städtebaulicher Vertrag zur Absicherung aller mit dem Bauleitplanverfahren in Verbindung stehenden Kosten abzuschließen.

 

  1. Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB entsprechend der Hauptsatzung der Gemeinde Zülow ortsüblich bekanntzumachen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Keine – Planungskosten trägt Vorhabenträger

 

 

Anlage:

Übersichtplan zum Geltungsbereich

 

 

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                     7

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                    6

Davon stimmberechtigt:                                                           6

Ja-Stimmen:                                                                -

Nein-Stimmen:                                                             6

Stimmenenthaltungen:                                                  -

Ungültige Stimmen:                                                     -