Sitzung: 12.03.2019 Gemeindevertretung Zülow
Beschluss: nein beschlossen
Abstimmung: Ja: -, Nein: 6, Enthaltungen: -, Befangen: -
Vorlage: 2019/ZÜL/181
Sach- und Rechtslage:
Das Plangebiet umfasst das
derzeitige Betriebsgelände der Firma Rotsch Kunststoffrecycling. Der Standort
war vormals ein landwirtschaftlicher Technikstützpunkt bevor die Firma im Jahr
1994 hier den Betrieb aufnahm und die bestehenden baulichen Anlagen für ihre
gewerbliche Zwecke umnutzte. Die Aufstellung des Bebauungsplanes ist
erforderlich, um den bisher unbeplanten Gewerbestandort dauerhaft für die
gewerbliche Nutzung zu sichern und das Gebiet unter Berücksichtigung der
umliegenden Nutzungen städtebaulich zu ordnen. Die bereits bestehenden
baulichen Anlagen und Lagerflächen werden in die Planung einbezogen.
Das Plangebiet befindet sich
am südlichen Rand der Ortslage Zülow (siehe Übersichtsplan in der Anlage). Die
verkehrliche Erschließung des Plangebietes erfolgt über die angrenzende
Kreisstraße K61 (Dorfstraße).
Die Planungskosten für die
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1 trägt der Vorhabenträger (Hans-Jürgen und
Dieter Rotsch GbR). Hierzu wurde ein entsprechender Honorarvertrag mit
Dipl.-Ing. Martin Prütz – Bürogemeinschaft Stadt & Landschaftsplanung,
Ziegeleiweg 3, 19057 Schwerin geschlossen.
Beschlussvorschlag:
- Die Gemeindevertretung der
Gemeinde Zülow beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des
Bebauungsplans Nr. 1 „Gewerbegebiet Zülow“ für die im Übersichtsplan
(siehe Anlage) dargestellten Bereich der Flurstücke 63/1, 65/19, 65/21,
65/23 und teilweise Flurstück 63/2, Flur 2, Gemarkung Zülow bei
Schwerin.
- Die entstehenden Planungskosten
werden durch den Vorhabenträger, Hans-Jürgen und Dieter Rotsch GbR,
Dorfstraße 2, 19073 Zülow übernommen. Mit dem Vorhabenträger ist ein
städtebaulicher Vertrag zur Absicherung aller mit dem Bauleitplanverfahren
in Verbindung stehenden Kosten abzuschließen.
- Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs.
1 BauGB entsprechend der Hauptsatzung der Gemeinde Zülow ortsüblich
bekanntzumachen.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine – Planungskosten trägt
Vorhabenträger
Anlage:
Übersichtplan zum
Geltungsbereich
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 7
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 6
Davon stimmberechtigt: 6
Ja-Stimmen:
-
Nein-Stimmen:
6
Stimmenenthaltungen:
-
Ungültige Stimmen:
-