Sitzung: 21.01.2003 Gemeindevertretung Holthusen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 2003/HOL/105
Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
In der Zeit vom 06.01. bis 05.02.2003 erfolgt die Auslegung für das Planfeststellungsverfahren für o.g. Vorhaben .In den Unterlagen ist der Abzweig Steinweg in Richtung Gewerbegebiet Holthusen enthalten . Das Vorhaben Steinweg wird in Regie der Gemeinde Holthusen realisiert. Da aber der Anbindepunkt an die Ortsumgehung Pampow auf dem Territorium der Gemeinde Pampow liegt, erhält der Erläuterungsbericht des Planfeststellungsverfahrens folgende Formulierung :
”
Aus Richtung Holthusen befindet sich zur Zeit eine Gemeindestraße (Steinweg) in
Planung, welche planmäßig im Bereich des neuen Knotenpunktes an die vorhandene
Bundesstraße B 321 anbindet.
Die
Realisierung der Maßnahme soll voraussichtlich noch im laufenden Jahr beginnen.
Aus diesem Grund wird der geplante Knotenpunkt
B
321n/B 321 alt so ausgebildet, dass der Anschluss eines zusätzlichen Knotenastes
möglich ist. Insgesamt geht die Planung dabei von einer untergeordneten
Verkehrsbedeutung der Straße aus.
Für
den Fall, dass dieser Weg infolge gemeindlicher Absichten an Bedeutung
gewinnt und mit erhöhten
Verkehrsanforderungen zu rechnen ist , wird der Vorhabensträger bei Kostenbeteiligung der Gemeinde Pampow die
Wegeanbindung entsprechend überprüfen und leistungsfähiger gestalten. Die
diesbezügliche Erklärung der Gemeinde wird im Anhörungsverfahren erwartet.”
Die Gemeinde Pampow wird die im Anhörungsverfahren geforderte Erklärung nur abgeben wenn die Gemeinde Holthusen sich bereit erklärt die Gemeinde Pampow von diesen Kosten freizustellen.
Beschlussvorschlag:
Wie in der Sach – und Rechtslage dargestellt übernimmt die Gemeinde Holthusen den eventuellen Kostenanteil der Gemeinde Pampow bei einer
eventuellen Erweiterung des
Abzweiges B 321 (neu)
- Steinweg wenn das Verkehrsaufkommen aus und in Richtung Holthusen die
Ursache bildet .
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 9
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 7
Davon stimmberechtigt: 7
Ja-Stimmen: 7
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0