Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Sach- und Rechtslage:

In der Zeit vom 06.01.  bis 05.02.2003  erfolgt die Auslegung für das Planfeststellungsverfahren für o.g. Vorhaben .In den Unterlagen ist der Abzweig Steinweg in Richtung Gewerbegebiet Holthusen enthalten . Das Vorhaben Steinweg wird in Regie der Gemeinde Holthusen realisiert. Da aber der Anbindepunkt an die Ortsumgehung Pampow auf dem Territorium der Gemeinde Pampow  liegt, erhält der Erläuterungsbericht des Planfeststellungsverfahrens folgende Formulierung :

 

” Aus Richtung Holthusen befindet sich zur Zeit eine Gemeindestraße (Steinweg) in Planung, welche planmäßig im Bereich des neuen Knotenpunktes an die vorhandene Bundesstraße B 321 anbindet.

Die Realisierung der Maßnahme soll voraussichtlich noch im laufenden Jahr beginnen. Aus diesem Grund wird der geplante Knotenpunkt

B 321n/B 321 alt so ausgebildet, dass der Anschluss eines zusätzlichen Knotenastes möglich ist. Insgesamt geht die Planung dabei von einer untergeordneten Verkehrsbedeutung der Straße aus.

Für den Fall, dass dieser Weg infolge gemeindlicher Absichten an Bedeutung gewinnt  und mit erhöhten Verkehrsanforderungen zu rechnen ist , wird der Vorhabensträger  bei Kostenbeteiligung der Gemeinde Pampow die Wegeanbindung entsprechend überprüfen und leistungsfähiger gestalten. Die diesbezügliche Erklärung der Gemeinde wird im Anhörungsverfahren erwartet.”

 

Die Gemeinde Pampow wird die im Anhörungsverfahren geforderte Erklärung nur abgeben wenn die Gemeinde Holthusen sich bereit erklärt die Gemeinde Pampow von diesen Kosten freizustellen.

                                                                                                                          

Beschlussvorschlag:

Wie in der Sach – und Rechtslage dargestellt übernimmt die Gemeinde Holthusen den eventuellen Kostenanteil der Gemeinde Pampow  bei einer

eventuellen Erweiterung des Abzweiges  B 321  (neu)  - Steinweg wenn das Verkehrsaufkommen aus und in Richtung Holthusen die Ursache bildet .

 

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:           9

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:           7

Davon stimmberechtigt:                                      7

Ja-Stimmen:                                                      7

Nein-Stimmen:                                                   0

Stimmenenthaltungen:                                        0

Ungültige Stimmen:                                            0