Sitzung: 05.03.2019 Gemeindevertretung Schossin
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 4, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -
Vorlage: 2019/SCH/204
Sach- und Rechtslage:
Die Gemeinde Schossin
beabsichtigt, im Ortsteil Mühlenbeck den „Wiesenweg“ auszubauen. Der Aufbau des
Wiesenweges besteht zurzeit aus einer sandgeschlemmten Schotterdecke, die bei
Regenereignissen eine unzureichende Befahrbarkeit ermöglicht und in jedem Jahr
aufwändig instandgesetzt werden muss. Außerdem geht in den trockenen Sommermonaten
eine hohe Staubentwicklung von dem Weg aus, die die Anlieger in diesem Bereich
stark belastet.
Es ist geplant, den Wiesenweg,
der sich offiziell aus der Dorfstr. und der Gartenstr. zusammensetzt, in einer
Breite von 3,50 m und einer Länge von 235 m in Asphaltbauweise herzustellen. Da
diese Straße auch zur Erschließung großer landwirtschaftlicher Flächen dient
und entsprechende Maschinen aufnehmen soll, ist die Einfassung mit Tiefborden
geplant. Es sollen so vorzeitige Kantenabbrüche an der Asphaltdecke vermieden
werden. Die Bankettstreifen von jeweils 1,00 m sollen überfahrbar gestaltet
werden. Zur Entwässerung soll im Anschluss an den Bankettstreifen eine 1,00 m
breite Entwässerungsmulde angelegt werden.
Die Gemeinde wird zur
Verringerung der eigenen Kosten einen Fördermittelantrag beim Landkreis
Ludwigslust-Parchim stellen. Weiterhin verpflichtet sich die Gemeinde, Mittel
für notwendige Planungsleistungen im Haushaltsplan aufzunehmen.
Die Planung dient zur
Kostenermittlung und bildet die Grundlage zur Erstellung eines entsprechenden
Fördermittelantrages. Bereits vorhandene Planungsunterlagen aus dem Jahr 2009
können als Grundlage auf Grund des Alters nicht mehr berücksichtigt werden.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung von
Schossin beschließt entsprechend der Sach- und Rechtslage, die Planung
(Leistungsphase 1-4) zu beauftragen und anschließend eine Förderung beim
Landkreis Ludwigslust-Parchim zu beantragen. Der Bürgermeister wird durch die
Gemeindevertretung dazu bevollmächtigt entsprechende Aufträge für
Planungsleistungen der Leistungsphasen 1-4 (Grundlagenermittlung, Vorplanung,
Entwurf, Genehmigungsplanung) zu vergeben.
Finanzielle Auswirkungen:
Im Haushaltsjahr
2019 fallen entsprechende Kosten für die Planung der Maßnahme an.
Die Höhe dieser
Planungskosten werden durch das Amt Stralendorf, Fachdienst III, Bauamt auf ca.
10.000,00 € geschätzt.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 5
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 4
Davon stimmberechtigt: 4
Ja-Stimmen: 4
Nein-Stimmen:
-
Stimmenenthaltungen:
-
Ungültige Stimmen:
-