Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 4, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -

Sach- und Rechtslage:

Die Gemeinde Schossin beabsichtigt, im Ortsteil Mühlenbeck den „Wiesenweg“ auszubauen. Der Aufbau des Wiesenweges besteht zurzeit aus einer sandgeschlemmten Schotterdecke, die bei Regenereignissen eine unzureichende Befahrbarkeit ermöglicht und in jedem Jahr aufwändig instandgesetzt werden muss. Außerdem geht in den trockenen Sommermonaten eine hohe Staubentwicklung von dem Weg aus, die die Anlieger in diesem Bereich stark belastet.

Es ist geplant, den Wiesenweg, der sich offiziell aus der Dorfstr. und der Gartenstr. zusammensetzt, in einer Breite von 3,50 m und einer Länge von 235 m in Asphaltbauweise herzustellen. Da diese Straße auch zur Erschließung großer landwirtschaftlicher Flächen dient und entsprechende Maschinen aufnehmen soll, ist die Einfassung mit Tiefborden geplant. Es sollen so vorzeitige Kantenabbrüche an der Asphaltdecke vermieden werden. Die Bankettstreifen von jeweils 1,00 m sollen überfahrbar gestaltet werden. Zur Entwässerung soll im Anschluss an den Bankettstreifen eine 1,00 m breite Entwässerungsmulde angelegt werden. 

 

Die Gemeinde wird zur Verringerung der eigenen Kosten einen Fördermittelantrag beim Landkreis Ludwigslust-Parchim stellen. Weiterhin verpflichtet sich die Gemeinde, Mittel für notwendige Planungsleistungen im Haushaltsplan aufzunehmen.

 

Die Planung dient zur Kostenermittlung und bildet die Grundlage zur Erstellung eines entsprechenden Fördermittelantrages. Bereits vorhandene Planungsunterlagen aus dem Jahr 2009 können als Grundlage auf Grund des Alters nicht mehr berücksichtigt werden.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung von Schossin beschließt entsprechend der Sach- und Rechtslage, die Planung (Leistungsphase 1-4) zu beauftragen und anschließend eine Förderung beim Landkreis Ludwigslust-Parchim zu beantragen. Der Bürgermeister wird durch die Gemeindevertretung dazu bevollmächtigt entsprechende Aufträge für Planungsleistungen der Leistungsphasen 1-4 (Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurf, Genehmigungsplanung) zu vergeben.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Im Haushaltsjahr 2019 fallen entsprechende Kosten für die Planung der Maßnahme an.

Die Höhe dieser Planungskosten werden durch das Amt Stralendorf, Fachdienst III, Bauamt auf ca. 10.000,00 € geschätzt.

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                                 5

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                               4

Davon stimmberechtigt:                                                                      4

Ja-Stimmen:                                                                            4

Nein-Stimmen:                                                                         -

Stimmenenthaltungen:                                                             -

Ungültige Stimmen:                                                                 -