Sitzung: 05.03.2019 Gemeindevertretung Schossin
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 4, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -
Vorlage: 2019/SCH/203
Sach- und Rechtslage:
Die Verbandsversammlung des Regionalen
Planungsverbandes Westmecklenburg hat beschlossen, das Kapitel 6.5 Energie des
Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg fortzuschreiben.
Gegenstand dieser Teilfortschreibung ist die Aktualisierung der raumordnerischen
Festlegungen im Kapitel 6.5 Energie zur räumlichen Steuerung der Erzeugung, der
Umwandlung, des Transports und der Speicherung von Energie. Maßgeblich erfolgt
in dem Zusammenhang eine Aktualisierung der Ausweisung von Eignungsgebieten für
Windenergieanlagen im Geltungsbereich des Planungsverbandes. Der
Geltungsbereich umfasst die Landkreise Nordwestmecklenburg und
Ludwigslust-Parchim sowie die Landeshauptstadt Schwerin.
Die erste Beteiligung fand in der Zeit
vom 29.02.2016 bis zum 30.05.2016 statt. Danach wurden die eingegangenen
Stellungnahmen ausgewertet, in die Abwägung eingestellt und der Entwurf des
Kapitels 6.5 Energie des Regionalen Raumentwicklungsprogramms (RREP)
Westmecklenburg überarbeitet. Gleichzeitig wurde der dazugehörige Entwurf des
Umweltberichts einschließlich Fachbeitrag zum Rotmilan und zum Denkmalschutz
erarbeitet.
Am 05.11.2018 hat die 59.
Verbandsversammlung den überarbeiteten Entwurf des Kapitels 6.5 Energie des
RREP Westmecklenburg sowie den dazugehörigen Entwurf des Umweltberichts
beschlossen und für die zweite Stufe des Beteiligungsverfahrens freigegeben.
Gemäß § 9 Abs. 3 i.V.m. § 7 Abs. 3 des
Landesplanungsgesetzes können die Öffentlichkeit sowie den in ihren Belangen
berührten öffentlichen Stellen zum Entwurf des Kapitels 6.5 Energie des RREP
Westmecklenburg und zum dazugehörigen Entwurf des Umweltberichts Stellung
nehmen.
Die vollständigen Planunterlagen (4
gebundene Broschüren) wurden dem Bürgermeister als Ausfertigung für die
Gemeinde übergeben und liegen den Gemeindevertretern zum Sitzungstermin vor.
Bis zum Sitzungstermin kann in den Räumen des Amtes Stralendorf in dem
vorliegenden Auslegungsexemplar eingesehen werden.
Weiterhin können auch die vollständigen
Auslegungsunterlagen im Internet unter www.raumordnung-mv.de
und www.westmecklenburg-schwerin.de
eingesehen werden.
Durch den Regionalen Planungsverband
Westmecklenburg wurde für die Abgabe einer Stellungnahme eine Frist bis zum
10.04.2019 gesetzt.
In der Gemeinde Schossin ist kein
Windeignungsgebiet dargestellt.
Beschlussvorschlag:
Die
Gemeinde Schossin hat den vom Regionalen Planungsverband übergebenen Entwurf
zur Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms
Westmecklenburg, Kapitel 6.5 Energie, zur zweiten Stufe des
Beteiligungsverfahrens geprüft.
Von
der Gemeinde Schossin werden weder Anregungen noch Hinweise zum Entwurf der
zweiten Stufe des Beteiligungsverfahrens vorgebracht.
ODER
2.
Beschlussvorschlag:
Die
Gemeinde Schossin hat den vom Regionalen Planungsverband übergebenen Entwurf
zur Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms
Westmecklenburg, Kapitel 6.5 Energie, zur zweiten Stufe des
Beteiligungsverfahrens geprüft.
Die Gemeinde Schossin lehnt die Ausweisung
der Eignungsgebiete im Amtsbereich grundsätzlich ab und bezieht dazu wie folgt
Stellung.
Siehe Anlage:
è Stellungnahme der
Gemeinde Schossin – Ablehnung des Baus von Windenergieanlagen
Finanzielle Auswirkungen:
keine
-
Entwurf
des Kapitels 6.5 Energie des RREP Westmecklenburg für die zweite Stufe des
Beteiligungsverfahrens einschließlich Karten Ost und West im Maßstab 1:100.000
-
Entwurf
des Umweltberichts für die zweite Stufe des Beteiligungsverfahrens
einschließlich der Fachbeiträge Rotmilan und Denkmalschutz
-
Stellungnahme
der Gemeinde Schossin – Ablehnung des Baus von Windenergieanlagen
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 5
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 4
Davon stimmberechtigt: 4
Ja-Stimmen: 4
Nein-Stimmen:
-
Stimmenenthaltungen:
-
Ungültige Stimmen: -