Sach- und Rechtslage:

Gemäß § 36 Baugesetzbuch (BauGB) ist zum Bauantrag vom 23.11.2018 mit dem Aktenzeichen: 036 0000 0999 ST 190001 der ENERKRAFT GmbH (Bauherrenanschrift: Wallfahrtsteich 27, 32425 Minden) für das Vorhaben in 19243 Parum (Gemarkung: Parum, Flur 2, Flurstück 43/ und Flur 3, Flurstück 75/0) zur Errichtung und Betrieb von 2 Windkraftanlagen, das gemeindliche Einvernehmen mit der Bauaufsichtsbehörde herzustellen.

 

Die vollständigen Antragsunterlagen (1 Ordner) können bis zum Sitzungstermin in den Räumen des Amtes Stralendorf eingesehen werden und liegen den Gemeindevertretern zum Sitzungstermin vor.

 

Das Vorhaben liegt gemäß § 35 BauGB im Außenbereich der Gemeinde.

 

Dazu ist von der Gemeinde gemäß § 35 BauGB unter anderem zu prüfen und abzuwägen:

      Liegt eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange vor?

      Ist die Erschließung gesichert?

      Wird den Zielen der Raumordnung entsprochen?

      Wird das Vorhaben in einer flächensparenden, die Bodenversiegelung auf das notwendige Maß begrenzte und den Außenbereich schonende Weise ausgeführt?

      Wurde für das Vorhaben eine Verpflichtungserklärung abgegeben, das das Vorhaben nach dauerhafter Aufgabe der zulässigen Nutzung zurückzubauen und die Bodenversiegelung zu beseitigen ist?

 

Das Einvernehmen der Gemeinde darf nur aus den sich aus § 35 BauGB ergebenden Gründen versagt werden.

 

Verweigerungsgründe sind ausführlich zu benennen.

 

Beschlussvorschlag:

Nach Prüfung und Abwägung der Bedingungen des § 35 BauGB wird zum Bauantrag vom 23.11.2018 mit dem Aktenzeichen: 036 0000 0999 ST 190001 der ENERKRAFT GmbH (Bauherrenanschrift: Wallfahrtsteich 27, 32425 Minden) für das Vorhaben in 19243 Parum (Gemarkung: Parum, Flur 2, Flurstück 43/ und Flur 3, Flurstück 75/0) zur Errichtung und Betrieb von 2 Windkraftanlagen,, das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB erteilt. (BV 1)

 

 oder:

 

Nach Prüfung und Abwägung der Bedingungen des § 35 BauGB wird zum Bauantrag vom 23.11.2018 mit dem Aktenzeichen: 036 0000 0999 ST 190001 der ENERKRAFT GmbH (Bauherrenanschrift: Wallfahrtsteich 27, 32425 Minden) für das Vorhaben in 19243 Parum (Gemarkung: Parum, Flur 2, Flurstück 43/ und Flur 3, Flurstück 75/0) zur Errichtung und Betrieb von 2 Windkraftanlagen, das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB nicht erteilt.

Begründung: (BV 2)

 

 

Finanzielle Auswirkungen: - keine

 

Anlagen:

Bauantragsunterlagen bestehend aus 1 Ringordner

 

 

 

 

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis                                                           BV 1                BV 2

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:         11

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:        9

Davon stimmberechtigt:                                               9

Ja-Stimmen:                                                                            -                       8

Nein-Stimmen:                                                                         8                      -

Stimmenenthaltungen:                                                             1                      1

Ungültige Stimmen:                                                                 -                       -