Sitzung: 05.03.2019 Gemeindevertretung Dümmer
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: -, Enthaltungen: 1, Befangen: -
Vorlage: 2019/DÜM/458
Sach- und Rechtslage:
Gemäß
§ 36 Baugesetzbuch (BauGB) ist zum Bauantrag vom 23.11.2018 mit dem
Aktenzeichen: 036 0000 0999 ST 190001 der ENERKRAFT GmbH (Bauherrenanschrift:
Wallfahrtsteich 27, 32425 Minden) für das Vorhaben in 19243 Parum (Gemarkung:
Parum, Flur 2, Flurstück 43/ und Flur 3, Flurstück 75/0) zur Errichtung und
Betrieb von 2 Windkraftanlagen, das gemeindliche Einvernehmen mit der
Bauaufsichtsbehörde herzustellen.
Die vollständigen Antragsunterlagen (1
Ordner) können bis zum Sitzungstermin in den Räumen des Amtes Stralendorf
eingesehen werden und liegen den Gemeindevertretern zum Sitzungstermin vor.
Das
Vorhaben liegt gemäß § 35 BauGB im Außenbereich der Gemeinde.
Dazu
ist von der Gemeinde gemäß § 35 BauGB unter anderem zu prüfen und abzuwägen:
• Liegt eine
Beeinträchtigung öffentlicher Belange vor?
• Ist die Erschließung
gesichert?
• Wird den Zielen der
Raumordnung entsprochen?
• Wird das Vorhaben in
einer flächensparenden, die Bodenversiegelung auf das notwendige Maß begrenzte
und den Außenbereich schonende Weise ausgeführt?
• Wurde für das
Vorhaben eine Verpflichtungserklärung abgegeben, das das Vorhaben nach
dauerhafter Aufgabe der zulässigen Nutzung zurückzubauen und die
Bodenversiegelung zu beseitigen ist?
Das
Einvernehmen der Gemeinde darf nur aus den sich aus § 35 BauGB ergebenden
Gründen versagt werden.
Verweigerungsgründe
sind ausführlich zu benennen.
Beschlussvorschlag:
Nach
Prüfung und Abwägung der Bedingungen des § 35 BauGB wird zum Bauantrag vom
23.11.2018 mit dem Aktenzeichen: 036 0000 0999 ST 190001 der ENERKRAFT GmbH
(Bauherrenanschrift: Wallfahrtsteich 27, 32425 Minden) für das Vorhaben in
19243 Parum (Gemarkung: Parum, Flur 2, Flurstück 43/ und Flur 3, Flurstück
75/0) zur Errichtung und Betrieb von 2 Windkraftanlagen,, das gemeindliche
Einvernehmen gemäß § 36 BauGB erteilt. (BV
1)
oder:
Nach
Prüfung und Abwägung der Bedingungen des § 35 BauGB wird zum Bauantrag vom
23.11.2018 mit dem Aktenzeichen: 036 0000 0999 ST 190001 der ENERKRAFT GmbH
(Bauherrenanschrift: Wallfahrtsteich 27, 32425 Minden) für das Vorhaben in
19243 Parum (Gemarkung: Parum, Flur 2, Flurstück 43/ und Flur 3, Flurstück
75/0) zur Errichtung und Betrieb von 2 Windkraftanlagen, das gemeindliche
Einvernehmen gemäß § 36 BauGB nicht
erteilt.
Begründung:
(BV 2)
Finanzielle Auswirkungen: - keine
Anlagen:
Bauantragsunterlagen
bestehend aus 1 Ringordner
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis BV
1 BV 2
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 11
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 9
Davon stimmberechtigt:
9
Ja-Stimmen: - 8
Nein-Stimmen: 8 -
Stimmenenthaltungen: 1 1
Ungültige Stimmen: - -