Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -

Sach- und Rechtslage:

Gemäß der Satzung der Freiwilligen Feuerwehr Parum wurde durch die Mitgliederversammlung am 25.01.2019 die Funktion des Stellvertretenden Ortswehrführers neu gewählt. Gemäß § 12 Abs. 3 Brandschutzgesetz M-V (BrSchG) bedarf die Wahl der Zustimmung der Gemeindevertretung. Nach § 12 Abs. 1 BrSchG  i.V.m. § 129 Landesbeamtengesetz M-V, ist dieser zum Ehrenbeamten zu ernennen.

 

Da bei dem gewählten Kameraden die für die betreffende Funktion vorgeschriebene Ausbildung noch nicht vollständig vorliegt, ist der fehlende Ausbildungsgang innerhalb von zwei Jahren nachzuholen. Er verpflichtet sich schriftlich zur unverzüglichen Ableistung des noch nicht abgeschlossenen Ausbildungsganges.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung bestätigt die Wahl des

 

Kameraden Christian Schmuck                        zum stellvertretenden Ortswehrführer.

 

Die Bürgermeisterin beruft den Kameraden Christian Schmuck als stellvertretenden Ortswehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Parum mit Wirkung vom 12.02.2019 für die Dauer der Wahlperiode zum Ehrenbeamten.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Mittel wurden im Haushalt eingeplant

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:         11

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:        9

Davon stimmberechtigt:                                               9

Ja-Stimmen:                                                    9

Nein-Stimmen:                                                 -

Stimmenenthaltungen:                                      -

Ungültige Stimmen:                                          -