Sitzung: 12.02.2019 Gemeindevertretung Dümmer
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -
Vorlage: 2019/DÜM/459
Sach- und Rechtslage:
Gemäß
der Satzung der Freiwilligen Feuerwehr Parum wurde durch die
Mitgliederversammlung am 25.01.2019 die Funktion des Stellvertretenden
Ortswehrführers neu gewählt. Gemäß § 12
Abs. 3 Brandschutzgesetz M-V (BrSchG) bedarf die Wahl der Zustimmung der
Gemeindevertretung. Nach § 12 Abs. 1 BrSchG
i.V.m. § 129 Landesbeamtengesetz M-V, ist dieser zum Ehrenbeamten zu
ernennen.
Da
bei dem gewählten Kameraden die für die betreffende Funktion vorgeschriebene
Ausbildung noch nicht vollständig vorliegt, ist der fehlende Ausbildungsgang
innerhalb von zwei Jahren nachzuholen. Er verpflichtet sich schriftlich zur
unverzüglichen Ableistung des noch nicht abgeschlossenen Ausbildungsganges.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung bestätigt die Wahl des
Kameraden
Christian Schmuck zum stellvertretenden
Ortswehrführer.
Die Bürgermeisterin beruft den Kameraden Christian
Schmuck als stellvertretenden Ortswehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Parum
mit Wirkung vom 12.02.2019 für die Dauer der Wahlperiode zum Ehrenbeamten.
Finanzielle Auswirkungen:
Mittel wurden im Haushalt
eingeplant
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 11
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 9
Davon stimmberechtigt:
9
Ja-Stimmen:
9
Nein-Stimmen:
-
Stimmenenthaltungen:
-
Ungültige Stimmen:
-