Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -

 

Sach- und Rechtslage:

Gemäß § 2 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sind Bauleitpläne benachbarter Gemeinden aufeinander abzustimmen (interkommunales Abstimmungsgebot). Dabei können sich die Gemeinden auch auf die ihnen durch Ziele der Raumordnung zugewiesenen Funktionen sowie auf Auswirkungen auf ihre zentralen Versorgungsbereiche berufen.

Von der Gemeinde ist sachgerecht zu prüfen und abzuwägen, ob durch die Ausübung der Planungshoheit der Nachbargemeinde unzumutbare Eingriffe in die eigene Planungshoheit zu erwarten sind bzw. ob unmittelbare Auswirkungen gewichtiger Art für die eigene Gemeinde zu erwarten sind.

Planungsziele des Bebauungsplans der Innenentwicklung Nr. 100 „Krebsförden – Sondergebiet Grabenstraße/Ellerried ist die Ansiedlung eines Möbelmarktes (SCONTO) mit einer Verkaufsfläche von max. 12.000 m² am Standort des Heimtextilen-Marktes (Hammer). Das heutige Gebäude des Heimtextilen-Marktes soll gebrochen werden und durch einen Neubau unmittelbar neben dem Möbelmarkt ersetzt werden.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst neben den für das v.g. Planungsvorhaben erforderliche Flächen auch das gesamte Areal des Sieben-Seen-Centers. Die angedachten Neuentwicklungen sind nicht losgelöst von den übrigen Einzelhandelseinrichtungen des Centers möglich.

Die Planzeichnung (Satzungsplan) im Format A 0 kann bis zum Sitzungstermin in den Räumen des Amtes Stralendorf in Originalgröße sowie im Internet auf der Homepage der Landeshauptstadt Schwerin unter dem Pfad "laufende Planverfahren" eingesehen werden und liegt den Gemeindevertretern zum Sitzungstermin vor.

Durch die Landeshauptstadt Schwerin wurde für die Abgabe einer Stellungnahme zum Inhalt der Planunterlagen (Entwurf Stand: November 2018) eine Frist bis zum 04.02.2019 gesetzt. Sollte bis dahin keine Stellungnahme abgegeben werden, wird davon ausgegangen, dass seitens der Gemeinde keine Anregungen oder Bedenken zur oben genannten Bauleitplanung der Landeshauptstadt Schwerin bestehen.

 

Ein Antrag auf Fristverlängerung wurde gestellt und eine Fristverlängerung bis zum 01.03.2019 beantragt.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

1. Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Pampow hat die Unterlagen zum Entwurf des Bebauungsplans der Innenentwicklung Nr. 100 „Krebsförden – Sondergebiet Grabenstraße/Ellerried“ geprüft. Von Seiten der Gemeinde Pampow werden weder Anregungen noch Bedenken zur o.g. Planung der Landeshauptstadt Schwerin geäußert. Durch den Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 100 „Krebsförden – Sondergebiet Grabenstraße/Ellerried“ der Landeshauptstadt Schwerin sind weder unzumutbare Eingriffe in die Planungshoheit noch unmittelbare Auswirkungen gewichtiger Art für die Gemeinde Pampow zu erwarten.

 

ODER

2.Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Pampow hat die Unterlagen zum Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 100 „Krebsförden – Sondergebiet Grabenstraße/Ellerried“ der Landeshauptstadt Schwerin geprüft. Von Seiten der Gemeinde Pampow werden folgende Anregungen und Bedenken zur o.g. Planung geäußert:

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Finanzielle Auswirkungen: keine

 

Anlagen:

-    Anschreiben der Landeshauptstadt Schwerin mit den Anlagen Lageplan, Luftbildübersicht, Bebauungsplan, Begründung

 

 

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis zu Beschlussvorschlag 1:

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                      13

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                     12

Davon stimmberechtigt:                                                12

Ja-Stimmen:                                                                12

Nein-Stimmen:                                                               -

Stimmenenthaltungen:                                                    -

Ungültige Stimmen:                                                        -