Sitzung: 27.02.2019 Gemeindevertretung Pampow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -
Vorlage: 2019/PAM/060
Sach- und Rechtslage:
Gemäß § 2 Abs. 2
Baugesetzbuch (BauGB) sind Bauleitpläne benachbarter Gemeinden aufeinander
abzustimmen (interkommunales Abstimmungsgebot). Dabei können sich die Gemeinden
auch auf die ihnen durch Ziele der Raumordnung zugewiesenen Funktionen sowie
auf Auswirkungen auf ihre zentralen Versorgungsbereiche berufen.
Von der Gemeinde ist
sachgerecht zu prüfen und abzuwägen, ob durch die Ausübung der Planungshoheit
der Nachbargemeinde unzumutbare Eingriffe in die eigene Planungshoheit zu
erwarten sind bzw. ob unmittelbare Auswirkungen gewichtiger Art für die eigene Gemeinde
zu erwarten sind.
Planungsziele des
Bebauungsplans der Innenentwicklung Nr. 100 „Krebsförden – Sondergebiet
Grabenstraße/Ellerried ist die Ansiedlung eines Möbelmarktes (SCONTO) mit einer
Verkaufsfläche von max. 12.000 m² am Standort des Heimtextilen-Marktes
(Hammer). Das heutige Gebäude des Heimtextilen-Marktes soll gebrochen werden
und durch einen Neubau unmittelbar neben dem Möbelmarkt ersetzt werden.
Der Geltungsbereich des
Bebauungsplanes umfasst neben den für das v.g. Planungsvorhaben erforderliche
Flächen auch das gesamte Areal des Sieben-Seen-Centers. Die angedachten
Neuentwicklungen sind nicht losgelöst von den übrigen
Einzelhandelseinrichtungen des Centers möglich.
Die Planzeichnung
(Satzungsplan) im Format A 0 kann bis zum Sitzungstermin in den Räumen des
Amtes Stralendorf in Originalgröße sowie im Internet auf der Homepage der
Landeshauptstadt Schwerin unter dem Pfad "laufende Planverfahren"
eingesehen werden und liegt den Gemeindevertretern zum Sitzungstermin vor.
Durch die Landeshauptstadt
Schwerin wurde für die Abgabe einer Stellungnahme zum Inhalt der Planunterlagen
(Entwurf Stand: November 2018) eine Frist
bis zum 04.02.2019 gesetzt. Sollte bis dahin keine Stellungnahme
abgegeben werden, wird davon ausgegangen, dass seitens der Gemeinde keine
Anregungen oder Bedenken zur oben genannten Bauleitplanung der Landeshauptstadt
Schwerin bestehen.
Ein
Antrag auf Fristverlängerung wurde gestellt und eine Fristverlängerung bis zum
01.03.2019 beantragt.
Beschlussvorschlag:
1.
Beschlussvorschlag:
Die
Gemeinde Pampow hat die Unterlagen zum Entwurf
des Bebauungsplans der Innenentwicklung Nr. 100 „Krebsförden – Sondergebiet
Grabenstraße/Ellerried“ geprüft. Von Seiten der Gemeinde Pampow werden weder
Anregungen noch Bedenken zur o.g. Planung der Landeshauptstadt Schwerin
geäußert. Durch den Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 100 „Krebsförden –
Sondergebiet Grabenstraße/Ellerried“ der Landeshauptstadt Schwerin sind weder
unzumutbare Eingriffe in die Planungshoheit noch unmittelbare Auswirkungen
gewichtiger Art für die Gemeinde Pampow zu erwarten.
ODER
2.Beschlussvorschlag:
Die
Gemeinde Pampow hat die Unterlagen zum Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr.
100 „Krebsförden – Sondergebiet Grabenstraße/Ellerried“ der Landeshauptstadt
Schwerin geprüft. Von Seiten der Gemeinde Pampow werden folgende Anregungen und
Bedenken zur o.g. Planung geäußert:
-
-
-
Finanzielle Auswirkungen: keine
Anlagen:
-
Anschreiben
der Landeshauptstadt Schwerin mit den Anlagen Lageplan, Luftbildübersicht, Bebauungsplan,
Begründung
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis zu Beschlussvorschlag 1:
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 13
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 12
Davon stimmberechtigt: 12
Ja-Stimmen: 12
Nein-Stimmen: -
Stimmenenthaltungen: -
Ungültige Stimmen: -