Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: 1

Sach- und Rechtslage:

 

Die Gemeinde Dümmer hat auf Antrag eines Vorhabenträgers die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan für die Erweiterung des Betriebes Metall- und Fahrzeugbau Ralf Kaap in Parum befürwortet und das Aufstellungsverfahren für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 7 durchgeführt.

 

Das Planungsziel besteht in der Sicherung des Betriebsstandortes und der Schaffung planungsrechtlicher Voraussetzungen für den Neubau einer Werkstatthalle des Metall- und Fahrzeugbaubetriebes Ralf Kaap in Parum. Mit der Planung können entsprechend dem Betreiberkonzept der vorhandene Betriebsstandort gesichert und Erweiterungsmöglichkeiten geschaffen werden. Das Planverfahren wurde als zweistufiges Verfahren durchgeführt.

 

Die Gemeinde Dümmer hat die im Planverfahren eingegangenen Stellungnahmen unter Berücksichtigung des Abwägungsgebotes nach § 1 Abs. 7 BauGB gesammelt, bewertet und gewichtet. Die Abwägungsvorschläge wurden durch die Gemeindevertretung auf ihrer Sitzung vom 11.12.2018 beraten und gebilligt.

Nachdem der Abwägungsbeschluss auf der Gemeindevertretersitzung am 11.12.2018 gefasst wurde, kann nunmehr der Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB erfolgen.

Die Satzungsunterlagen bestehend aus Planzeichnung (Teil A), Text (Teil-B) mit den örtlichen Bauvorschriften und die Begründung wurden um die Ergebnisse der Abwägung ergänzt. Die Einarbeitung der Abwägungsergebnisse führt nicht zu einer erneuten Auslegung der Planunterlagen. Es handelt sich um Klarstellungen und redaktionelle Anpassungen.

 

Die Gemeinde Dümmer verfügt über keinen Flächennutzungsplan, sodass der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 7 als vorzeitiger Bebauungsplan nach § 8 Abs. 4 BauGB der Genehmigung bedarf.

 

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 7 der Gemeinde Dümmer für die Erweiterung des Betriebes Metall- und Fahrzeugbau Ralf Kaap in Parum ist dem Landkreis Ludwigslust-Parchim gemäß § 10 Abs. 2 BauGB zur Genehmigung vorzulegen.

 

Beschlussvorschlag:

 

1.     Auf der Grundlage des § 10 Baugesetzbuch (BauGB) sowie nach § 86 Landesbauordnung M-V (LBauO M-V) beschließt die Gemeindevertretung der Gemeinde Dümmer des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 7 für die Erweiterung des Betriebes Metall- und Fahrzeugbau Ralf Kaap in Parum, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Text (Teil B) und den örtlichen Bauvorschriften, sowie dem Vorhaben- und Erschließungsplan als Satzung.

Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 7 wird wie folgt begrenzt:

-  im Norden:       durch Flächen für die Landwirtschaft,

-  im Osten:         durch die Straße Gries Enn,

-  im Süden:        durch das bebaute Grundstück Gries Enn 7, 

-  im Westen:       durch Gartenflächen des eigenen und von Fremdgrundstücken

 

2.     Die Begründung wird gebilligt.

 

3.     Das Amt Stralendorf wird beauftragt, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan beim Landkreis Ludwigslust-Parchim zur Genehmigung vorzulegen.

 

4.     Das Amt Stralendorf wird beauftragt, die Erteilung der Genehmigung alsdann gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung eingesehen und über den Inhalt des Planes Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtsverbindliche vorhabenbezogene Bebauungsplan mit der Begründung und die zusammenfassende Erklärung ins Internet des Amtes Stralendorf eingestellt ist.

 

Finanzielle Auswirkungen:

-       keine

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen: Herr Ralf Kaap

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:         11

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:        10

Davon stimmberechtigt:                                               9

Ja-Stimmen:                                                    9

Nein-Stimmen:                                                 -

Stimmenenthaltungen:                                      -

Ungültige Stimmen:                                          -