Sitzung: 12.02.2019 Gemeindevertretung Dümmer
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: 1
Vorlage: 2019/DÜM/455
Sach- und Rechtslage:
Die Gemeinde Dümmer hat auf
Antrag eines Vorhabenträgers die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens für
einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan für die Erweiterung des Betriebes Metall-
und Fahrzeugbau Ralf Kaap in Parum befürwortet und das Aufstellungsverfahren
für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 7 durchgeführt.
Das Planungsziel besteht in
der Sicherung des Betriebsstandortes und der Schaffung planungsrechtlicher
Voraussetzungen für den Neubau einer Werkstatthalle des Metall- und
Fahrzeugbaubetriebes Ralf Kaap in Parum. Mit der Planung können entsprechend
dem Betreiberkonzept der vorhandene Betriebsstandort gesichert und
Erweiterungsmöglichkeiten geschaffen werden. Das Planverfahren wurde als
zweistufiges Verfahren durchgeführt.
Die
Gemeinde Dümmer hat die im Planverfahren eingegangenen Stellungnahmen unter
Berücksichtigung des Abwägungsgebotes nach § 1 Abs. 7 BauGB gesammelt, bewertet
und gewichtet. Die Abwägungsvorschläge wurden durch die
Gemeindevertretung auf ihrer Sitzung vom 11.12.2018 beraten und gebilligt.
Nachdem
der Abwägungsbeschluss auf der Gemeindevertretersitzung am 11.12.2018 gefasst
wurde, kann nunmehr der Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB erfolgen.
Die Satzungsunterlagen
bestehend aus Planzeichnung (Teil A), Text (Teil-B) mit den örtlichen
Bauvorschriften und die Begründung wurden um die Ergebnisse der Abwägung
ergänzt. Die Einarbeitung der Abwägungsergebnisse führt nicht zu einer erneuten
Auslegung der Planunterlagen. Es handelt sich um Klarstellungen und
redaktionelle Anpassungen.
Die Gemeinde Dümmer verfügt
über keinen Flächennutzungsplan, sodass der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr.
7 als vorzeitiger Bebauungsplan nach § 8 Abs. 4 BauGB der Genehmigung
bedarf.
Der
vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 7 der Gemeinde Dümmer für die Erweiterung
des Betriebes Metall- und Fahrzeugbau Ralf Kaap in Parum ist dem Landkreis
Ludwigslust-Parchim gemäß § 10 Abs. 2 BauGB zur Genehmigung vorzulegen.
Beschlussvorschlag:
1.
Auf
der Grundlage des § 10 Baugesetzbuch (BauGB) sowie nach § 86 Landesbauordnung
M-V (LBauO M-V) beschließt die Gemeindevertretung der Gemeinde Dümmer des
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 7 für die Erweiterung des Betriebes
Metall- und Fahrzeugbau Ralf Kaap in Parum, bestehend aus der Planzeichnung
(Teil A), dem Text (Teil B) und den örtlichen Bauvorschriften, sowie dem
Vorhaben- und Erschließungsplan als Satzung.
Der
Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 7 wird wie folgt
begrenzt:
-
im
Norden: durch Flächen für die
Landwirtschaft,
-
im
Osten: durch die Straße Gries Enn,
-
im
Süden: durch das bebaute Grundstück
Gries Enn 7,
-
im
Westen: durch Gartenflächen des
eigenen und von Fremdgrundstücken
2.
Die
Begründung wird gebilligt.
3.
Das Amt Stralendorf wird beauftragt, den
vorhabenbezogenen Bebauungsplan beim Landkreis Ludwigslust-Parchim zur
Genehmigung vorzulegen.
4.
Das
Amt Stralendorf wird beauftragt, die Erteilung der Genehmigung alsdann gemäß §
10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist
anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung
eingesehen und über den Inhalt des Planes Auskunft verlangt werden kann.
Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtsverbindliche
vorhabenbezogene Bebauungsplan mit der Begründung und die zusammenfassende
Erklärung ins Internet des Amtes Stralendorf eingestellt ist.
Finanzielle Auswirkungen:
-
keine
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen: Herr Ralf
Kaap
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 11
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 10
Davon stimmberechtigt:
9
Ja-Stimmen:
9
Nein-Stimmen:
-
Stimmenenthaltungen:
-
Ungültige Stimmen:
-