Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Sach- und Rechtslage:

Die Gemeinde Dümmer hat das Aufstellungsverfahren für die Entwicklungssatzung “ Ortsteil Dümmerstück – Hof” durchgeführt.

Die Träger öffentlicher Belange wurden über die Planungsabsichten der Gemeinde mit dem Entwurf informiert.

Sie wurden gleichzeitig über die öffentliche Auslegung des Entwurfs unterrichtet. Den Bürgern wurde im Rahmen der öffentlichen Auslegung der Planungsunterlagen im Amt Stralendorf Gelegenheit zur Stellungnahme bzw. zur Äußerung von Anregungen gegeben.

Anlage 1 beinhaltet den Abwägungsvorschlag , er wird als Beschluß empfohlen. Um die weiteren Verfahrensschritte durchzuführen ist der Satzungsbeschluß erforderlich .

 

Beschlussvorschlag:

1.                   Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der Entwicklungssatzung

mit Ergänzungsflächen für das Gebiet “Ortsteil Dümmerstück – Hof” vorgebrachten

Bedenken, Anregungen und Hinweise  der Behörden und Träger öffentlicher Belange  hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

Siehe  Anlage 1 und 2

Die Änderungen und Ergänzungen sind in die Planunterlagen der Entwicklungssatzung mit Ergänzungsflächen für das Gebiet

“Ortsteil Dümmerstück – Hof”   (Planzeichnung   - Teil A , Text  - B und Begründung einzuarbeiten. Die Abwägung wird damit beschlossen .

 

2.                   Die Gemeindevertretung beschließt die Entwicklungssatzung mit

Ergänzungsflächen für das Gebiet “ Ortsteil Dümmerstück – Hof” bestehend aus

            der Planzeichnung  (Teil A )  und dem Text ( Teil B )

 

3.                   Die Begründung und Entwicklungssatzung mit den Ergänzungsflächen für das

Gebiet “Ortsteil Dümmerstück – Hof”  wird gebilligt.

 

4.                   Das Amt Stralendorf wird beauftragt, die Entwicklungssatzung mit

Ergänzungsflächen für das Gebiet “Ortsteil Dümmerstück- Hof” mit zuhöriger

Begründung dem Landrat des Landkreises Ludwigslust anzuzeigen und den

Satzungsbeschluß der Gemeindevertretung gemäß §  (5) Satz 4 Bau GB ortsüblich

Bekanntzumachen. Dabei ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung eingesehen

und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann  (§ 10 Abs. 3  BauGB) .

 

5.                   Das Bauamt des Amtes Stralendorf wird beauftragt , Träger öffentlicher Belange

sowie Bürger die Anregungen erhoben haben, von dem Ergebnis der Abwägung

unter der Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen .

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                       11

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                       9

Davon stimmberechtigt:                                                  9

Ja-Stimmen:                                                                  9

Nein-Stimmen:                                                               0

Stimmenenthaltungen:                                                    0

Ungültige Stimmen:                                                        0