Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Die Gemeinde Dümmer hat das Aufstellungsverfahren für die Entwicklungssatzung “ Ortsteil Dümmerstück – Hof” durchgeführt.
Die Träger öffentlicher Belange
wurden über die Planungsabsichten der Gemeinde mit dem Entwurf informiert.
Sie wurden gleichzeitig über
die öffentliche Auslegung des Entwurfs unterrichtet. Den Bürgern wurde im
Rahmen der öffentlichen Auslegung der Planungsunterlagen im Amt Stralendorf
Gelegenheit zur Stellungnahme bzw. zur Äußerung von Anregungen gegeben.
Anlage 1 beinhaltet den
Abwägungsvorschlag , er wird als Beschluß empfohlen. Um die weiteren
Verfahrensschritte durchzuführen ist der Satzungsbeschluß erforderlich .
Beschlussvorschlag:
1.
Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der
Entwicklungssatzung
mit Ergänzungsflächen für das
Gebiet “Ortsteil Dümmerstück – Hof” vorgebrachten
Bedenken, Anregungen und Hinweise der Behörden und Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:
Siehe Anlage 1 und 2
Die Änderungen und Ergänzungen
sind in die Planunterlagen der Entwicklungssatzung mit Ergänzungsflächen für
das Gebiet
“Ortsteil Dümmerstück –
Hof” (Planzeichnung - Teil A , Text - B und Begründung einzuarbeiten. Die
Abwägung wird damit beschlossen .
2.
Die Gemeindevertretung beschließt die Entwicklungssatzung mit
Ergänzungsflächen für das
Gebiet “ Ortsteil Dümmerstück – Hof” bestehend aus
der
Planzeichnung (Teil A ) und dem Text ( Teil B )
3.
Die Begründung und Entwicklungssatzung mit den Ergänzungsflächen für das
Gebiet “Ortsteil Dümmerstück –
Hof” wird gebilligt.
4.
Das Amt Stralendorf wird beauftragt, die Entwicklungssatzung mit
Ergänzungsflächen für das
Gebiet “Ortsteil Dümmerstück- Hof” mit zuhöriger
Begründung dem Landrat des
Landkreises Ludwigslust anzuzeigen und den
Satzungsbeschluß der
Gemeindevertretung gemäß § (5) Satz 4
Bau GB ortsüblich
Bekanntzumachen. Dabei ist
anzugeben, wo der Plan mit Begründung eingesehen
und über den Inhalt Auskunft
verlangt werden kann (§ 10 Abs. 3 BauGB) .
5.
Das Bauamt des Amtes Stralendorf wird beauftragt , Träger öffentlicher
Belange
sowie Bürger die Anregungen
erhoben haben, von dem Ergebnis der Abwägung
unter der Angabe der Gründe in
Kenntnis zu setzen .
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 11
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 9
Davon stimmberechtigt: 9
Ja-Stimmen: 9
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0