Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -

Sach- und Rechtslage:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Pampow hat am 17.05.2017 die Aufstellung der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Pampow beschlossen. Der Beschluss wurde auf der Grundlage des § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB Gefasst.

Der Flächennutzungsplan wurde den aktuellen städtebaulichen Entwicklungen angepasst, um somit dem geforderten Entwicklungsgebot gemäß § 8 Abs. 2 BauGB zu entsprechen. Das Bauleitplanverfahren wurde ordnungsgemäß durchgeführt. Nachdem die die öffentliche Auslegung in der Zeit vom 07.12.2017 bis 05.01.2018 stattgefunden hat und gleichzeitig die Träger öffentlicher Belange beteiligt wurden, kann nunmehr der Feststellungsbeschluss erfolgen.

 

Beschlussvorschlag:

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Pampow beschließt die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Pampow in der Fassung vom 01.06.2017.
  2. Die Begründung mit Umweltbericht zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes wird gebilligt
  3. Das Amt Stralendorf wir beauftragt, die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Pampow dem Landkreis Ludwigslust-Parchim zur Genehmigung vorzulegen. Die Erteilung der Genehmigung ist gemäß Hauptsatzung der Gemeinde öffentlich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Der Gemeinde entstehen keine Kosten.

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                      13

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                     12

Davon stimmberechtigt:                                                12

Ja-Stimmen:                                                                12

Nein-Stimmen:                                                               -

Stimmenenthaltungen:                                                    -

Ungültige Stimmen:                                                        -