Sitzung: 17.12.2018 Amtsausschuss des Amtes Stralendorf
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 2, Enthaltungen: -, Befangen: -
Vorlage: 2018/AMT/280
Sach- und Rechtslage:
Gemäß §§ 45, 47 in Verbindung mit § 144
Kommunalverfassung M-V ist der Amtshaushalt als Haushaltssatzung vor Beginn des
neuen Haushaltsjahres zu beschließen.
Die weiteren Erläuterungen sind den Anlagen,
insbesondere dem vom Innenministerium M-V vorgeschriebenen Vorbericht, zu
entnehmen.
Beschlussvorschlag:
Auf Empfehlung des Finanzausschusses und des
Verwaltungsausschusses des Amtes Stralendorf beschließt der Amtsausschuss die
Haushaltssatzung 2019 mit Ihren Anlagen.
Finanzielle Auswirkungen
Gemäß Haushaltssatzung
Bemerkungen
Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten,
den Beschluss begründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während
der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter
einzusehen.
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.