Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 2, Enthaltungen: -, Befangen: -

Sach- und Rechtslage:

Gemäß §§ 45, 47 in Verbindung mit § 144 Kommunalverfassung M-V ist der Amtshaushalt als Haushaltssatzung vor Beginn des neuen Haushaltsjahres zu beschließen.

Die weiteren Erläuterungen sind den Anlagen, insbesondere dem vom Innenministerium M-V vorgeschriebenen Vorbericht, zu entnehmen.

 

Beschlussvorschlag:

Auf Empfehlung des Finanzausschusses und des Verwaltungsausschusses des Amtes Stralendorf beschließt der Amtsausschuss die Haushaltssatzung 2019 mit Ihren Anlagen.

 

Finanzielle Auswirkungen

Gemäß Haushaltssatzung

 

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten, den Beschluss begründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.