Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 2, Enthaltungen: -, Befangen: -

Sach- und Rechtslage:

Das Amt Stralendorf strebt die Neugestaltung des „Gymnasialen Schulzentrums Stralendorf“ an.

Das Schulzentrum Stralendorf soll in den nächsten Jahren umfassend umgebaut, erweitert oder neu gebaut werden. Die Maßnahme Sanierung würden zum Großteil bei laufendem Schulbetrieb erfolgen somit wird eine Stufensanierung als sinnvoll erachtet.

Die erarbeitete Zukunftskonzeption (s. Anhang) greift diese Problematik auf und stellt die Kosten eines Neubaus denen einer Sanierung gegenüber. Hierbei wird deutlich, dass die Kosten für die Sanierung der Bestandsbauten inkl. Neubauerweiterungsbauten um 32 % günstiger ausfallen als der zu errichtende Neubau.

Eine Sanierung der Bestandsbauten inkl. Neubauerweiterungsbauten wird daher als die wirtschaftlichere Variante erachtet. 

Die Baukosten inkl. Planungskosten (ohne Außenanlagen) für die Sanierung inkl. Neubauerweiterungsanlagen werden, laut Zukunftskonzeption, mit 12.686.900 € veranschlagt. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Kosten auf mehrere Lose und Haushaltjahre aufzuteilen sind.

Die Kosten für den Neubau werden mit 17.900.000 € zzgl. Planungskosten und Außenanlagen beziffert.

 

Beschlussvorschlag 1:

 

  1. Der Amtsausschuss befürwortet die Sanierung der Bestandsbauten inkl. Neubauerweiterungsbauten des „Schulzentrum Stralendorf“. Die Notwendigen finanziellen Mittel werden im Haushalt des Amtes Stralendorf für die betreffenden Lose und Haushaltsjahre berücksichtigen.
  2. Die notwendigen Schritte zur Realisierung (Bauvoranfrage, Beantragung von Fördermitteln, Planung) sind durch das Amt Stralendorf zu veranlassen.
  3. Ein Planungsbüro ist in Anlehnung an die geltenden Bestimmungen (Vergabeordnung) zu beauftragen.

 

oder

 

Beschlussvorschlag 2:

 

  1. Der Amtsausschuss befürwortet den Neubau des „Schulzentrum Stralendorf“ auf einem noch nicht festgelegten neuen Standort. Die notwendigen Mittel sind zu ermitteln und für die entsprechenden Lose und Haushaltsjahre berücksichtigen.
  2. Die notwendigen Schritte zur Realisierung (Bauvoranfrage, Beantragung von Fördermitteln, Planung) sind durch das Amt Stralendorf zu veranlassen.
  3. Ein Planungsbüro ist in Anlehnung an die geltenden Bestimmungen (Vergabeordnung) zu beauftragen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

gem. Beschlussinhalt

 

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.