Sitzung: 17.12.2018 Amtsausschuss des Amtes Stralendorf
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 2, Enthaltungen: -, Befangen: -
Vorlage: 2018/AMT/276
Sach- und Rechtslage:
Das Amt Stralendorf strebt die Neugestaltung des
„Gymnasialen Schulzentrums Stralendorf“ an.
Das Schulzentrum Stralendorf soll in den nächsten Jahren
umfassend umgebaut, erweitert oder neu gebaut werden. Die Maßnahme Sanierung
würden zum Großteil bei laufendem Schulbetrieb erfolgen somit wird eine
Stufensanierung als sinnvoll erachtet.
Die erarbeitete Zukunftskonzeption (s. Anhang) greift
diese Problematik auf und stellt die Kosten eines Neubaus denen einer Sanierung
gegenüber. Hierbei wird deutlich, dass die Kosten für die Sanierung der
Bestandsbauten inkl. Neubauerweiterungsbauten um 32 % günstiger ausfallen als
der zu errichtende Neubau.
Eine Sanierung der Bestandsbauten inkl.
Neubauerweiterungsbauten wird daher als die wirtschaftlichere Variante
erachtet.
Die Baukosten inkl. Planungskosten (ohne Außenanlagen)
für die Sanierung inkl. Neubauerweiterungsanlagen werden, laut
Zukunftskonzeption, mit 12.686.900 € veranschlagt. Hierbei ist zu
berücksichtigen, dass die Kosten auf mehrere Lose und Haushaltjahre aufzuteilen
sind.
Die Kosten für den Neubau werden mit 17.900.000 € zzgl.
Planungskosten und Außenanlagen beziffert.
Beschlussvorschlag 1:
- Der Amtsausschuss befürwortet die Sanierung der Bestandsbauten inkl. Neubauerweiterungsbauten des „Schulzentrum Stralendorf“. Die
Notwendigen finanziellen Mittel werden im Haushalt des Amtes Stralendorf für
die betreffenden Lose und Haushaltsjahre berücksichtigen.
- Die notwendigen Schritte zur Realisierung (Bauvoranfrage,
Beantragung von Fördermitteln, Planung) sind durch das Amt Stralendorf zu
veranlassen.
- Ein Planungsbüro ist in Anlehnung an die geltenden Bestimmungen
(Vergabeordnung) zu beauftragen.
oder
Beschlussvorschlag
2:
- Der Amtsausschuss befürwortet den Neubau des „Schulzentrum
Stralendorf“ auf einem noch nicht festgelegten neuen Standort. Die
notwendigen Mittel sind zu ermitteln und für die entsprechenden Lose und
Haushaltsjahre berücksichtigen.
- Die notwendigen Schritte zur Realisierung (Bauvoranfrage,
Beantragung von Fördermitteln, Planung) sind durch das Amt Stralendorf zu
veranlassen.
- Ein Planungsbüro ist in Anlehnung an die geltenden Bestimmungen
(Vergabeordnung) zu beauftragen.
Finanzielle Auswirkungen:
gem. Beschlussinhalt
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.