Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -

Sach- und Rechtslage:

Im Haushaltsjahr 2018 wurden gemäß eines Befundscheines zur Brandverhütung vom Landkreis LWL-PCH zwingend notwendige Instandsetzungsarbeiten in Form eines Komplettaustausches an 2 Brandschutzbauelementen im Haus 1 vorgenommen. Ebenso wurden 2 Fluchtwegtüren und 1 Hauseingangstür in Haus 2 komplett erneuert.

Hierdurch sind Mehrkosten i.H.v. 41.500 Euro entstanden.

 

Weitere Mehrkosten in Einzelmaßnahmen gegenüber der Kostenschätzung für 2018 ergaben sich für die Fußbodenbelagserneuerung im EG des Hauses 2.

Einhergehend zu dieser Maßnahme ergaben sich unvorhergesehen Gutachterkosten zur Prüfung einer möglichen Raumluftgefährdung durch Formaldehyd oder ähnliches.

 

Der Umbau der Sanitäranlagen im EG Haus 2 zur Beseitigung der Geruchsbelästigung im Objekt führte ebenso zu Mehrkosten von 4.600 Euro.

Im Rahmen der Gewährleistung der Gebäudesicherheit musste zudem das Hauseingangstürelement, welches zugleich eine Fluchtwegtür ist, ausgetauscht werden.

Nicht geplante Mehrkosten i. H. v. 7.000 Euro.

 

Insgesamt ergeben sich Mehrkosten für die Erhaltung der Gebäude- und Brandschutzsicherheit am Schulzentrum Stralendorf im HHJ 2018 i.H.v. 53.100,00 Euro.

 

Es handelt sich hierbei um überplanmäßige Aufwendungen / Auszahlungen nach §50 KV M-V, welche innerhalb des Teilhaushaltes 1 deckungsfähig sind. Die Voraussetzungen hierfür sind als gegeben anzunehmen.

 

Beschlussvorschlag:

Der Amtsausschuss des Amtes Stralendorf beschließt die überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen i.H.v. 53.100,00 Euro entsprechend der Sach-und Rechtslage.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.