Sitzung: 17.12.2018 Amtsausschuss des Amtes Stralendorf
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -
Vorlage: 2018/AMT/277
Sach- und Rechtslage:
Auf
Grundlage des Straßen- und Wegegesetzes M-V in Verbindung mit dem Erlass des
Ministeriums zur Lautsprecher- und Plakatwerbung und der Verwaltungsvorschrift
des Innenministeriums wurde am 26. Juli 2017 die erste Allgemeinverfügung zur
Regelung von Wahlwerbung in den Gemeinden des Amtes Stralendorf bekannt
gegeben. Am 27. Juni 2018 wurde die erste Änderung der Allgemeinverfügung zur
Regelung von Wahlwerbung in den Gemeinden des Amtes Stralendorf bekannt gegeben
Die
Gemeinde Wittenförden wird für kommende Wahlperioden innerhalb ihrer Gemeinde
entsprechende Wahlzäune zur Verfügung stellen. Aus diesem Anlass wurde die
Allgemeinverfügung unter Aufhebung der 1. Änderung der Allgemeinverfügung neu
verfasst.
Beschlussvorschlag:
Der Amtsausschuss
beschließt, unter Aufhebung der 1. Änderung der Allgemeinverfügung vom 11. Juni
2018, anliegende neue Allgemeinverfügung zur Regelung der Wahlwerbung in den
Gemeinden des Amtes Stralendorf.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine finanziellen Auswirkungen
auf Amtsebene.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.