Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -

Sach- und Rechtslage:

Auf Grundlage des Straßen- und Wegegesetzes M-V in Verbindung mit dem Erlass des Ministeriums zur Lautsprecher- und Plakatwerbung und der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums wurde am 26. Juli 2017 die erste Allgemeinverfügung zur Regelung von Wahlwerbung in den Gemeinden des Amtes Stralendorf bekannt gegeben. Am 27. Juni 2018 wurde die erste Änderung der Allgemeinverfügung zur Regelung von Wahlwerbung in den Gemeinden des Amtes Stralendorf bekannt gegeben

 

Die Gemeinde Wittenförden wird für kommende Wahlperioden innerhalb ihrer Gemeinde entsprechende Wahlzäune zur Verfügung stellen. Aus diesem Anlass wurde die Allgemeinverfügung unter Aufhebung der 1. Änderung der Allgemeinverfügung neu verfasst.

 

Beschlussvorschlag:

Der Amtsausschuss beschließt, unter Aufhebung der 1. Änderung der Allgemeinverfügung vom 11. Juni 2018, anliegende neue Allgemeinverfügung zur Regelung der Wahlwerbung in den Gemeinden des Amtes Stralendorf.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Keine finanziellen Auswirkungen auf Amtsebene.

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.