Sitzung: 17.12.2018 Amtsausschuss des Amtes Stralendorf
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -
Vorlage: 2018/AMT/281
Sach- und Rechtslage:
Aufgrund der steigenden
Komplexität und wachsenden Anforderungen in der Informations- und
Kommunikationstechnologie für das Amt Stralendorf und seine Gemeinden (bspw.
elektronischer Zugang zur Verwaltung, § 2 E-Government Gesetz
Mecklenburg-Vorpommern (EGovG M- V); Informationen über die Verwaltung in
öffentlich zugänglichen Netzen, § 3 EGovG M-V; elektronische Bezahlmöglichkeit,
§ 4 EGovG M-V; Georeferenzierung, §6 EGovG M-V; Bereitstellung von Daten in
öffentlich zugänglichen Netzen, § 8 EGovG M-V; elektronische Aktenführung und
-einsicht, §§ 10 und 12 EGovG M-V) sieht die Amtsverwaltung eine dringende
Notwendigkeit zur Kooperation, um
·
eine Konsolidierung der Haushalte nicht zu gefährden, da die
Mittelfristplanung steigende IT-Kosten derzeit nur eingeschränkt abbildet,
·
die IT-Services technisch und wirtschaftlich zu optimieren,
·
für neue, sich abzeichnende Aufgaben bspw. nach dem EGovG M-V gerüstet zu
sein, den Bürgerinnen und Bürgern und Unternehmen qualitativ besseren Service
zur Verfügung zu stellen und
·
langfristig die Wertschöpfung in der Region zu halten.
Hier wird es zukünftig
zusätzlicher finanzieller und organisatorisch/technischer Anstrengungen
bedürfen, um den Herausforderungen gerecht zu werden. Für das Amt Stralendorf
allein ist die Bewältigung dieser Anforderungen auch finanziell nicht leistbar.
Die zu erwartenden erheblichen Kostensteigerungen können
durch ein gemeinsames
IT- Servicecenter abgemildert werden, da die zunehmenden Anforderungen
und gesetzlichen Forderungen an den IT-Betrieb im Rahmen einer interkommunalen
IT-Kooperation wesentlich wirtschaftlicher gelöst werden können, als in den
einzelnen Gebietskörperschaften. Vor diesem Hintergrund soll die Verwaltung
prüfen, welche Möglichkeiten bestehen, den künftigen Herausforderungen zu
begegnen.
Als eine zweckmäßige Lösung kann eine Zusammenarbeit mit
der KSM (Kommunalservice Mecklenburg - Anstalt des öffentlichen Rechtes) und
ihren Trägern gesehen werden.
Darüber hinaus ist zu
konstatieren, dass die Situation im Bereich Datenschutz und Datensicherheit
sich ähnlich darstellt, wie in den meisten öffentlichen Verwaltungen. Bei der
Umsetzung von gesetzlichen Vorschriften und Compliance hinkt man den zwingend
umzusetzenden Anforderungen hinterher.
Hierzu muss bemerkt werden, dass
jede öffentlich-rechtliche Körperschaft rechtskonform agieren und das behördliche
Handeln insofern auch an das sich ändernde Recht anpassen muss. Gerade im
Bereich der digitalen Behördentätigkeit entstand aber in den letzten Jahren
eine Diskrepanz zwischen erheblich erweiterten rechtlichen Vorgaben und deren
tatsächlicher Umsetzung.
Die Ursachen für diese Diskrepanz
liegen
·
in stetig und schnell steigenden Gefährdungen für datenschutzkonforme bzw.
datensichere IT-Anwendungen durch organisatorische, technische und personelle
Risiken,
·
im stetig und schnell steigenden Risiko für datenschutzkonforme bzw.
datensichere IT-Anwendungen durch qualitativ immer wertigere Angriffe
aus dem Netzwerk,
·
in der sich für Verwaltungsverhältnisse mit Jahreshaushalten immer
schneller ändernden Rechtslage (Die forcierten gesetzlichen Regelungen zur
IT-Umsetzung in Behörden entsprechen den Anforderungen einer immer stärker
digitalisierten Welt und auch dem Gefährdungspotential, laufen
dem Verwaltungshandeln aber davon!),
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in der verhaltenen Umsetzung technischer, organisatorischer und personeller
Veränderungen der IT mit erheblicher Haushaltsbelastung aufgrund defizitärer
Haushalte,
·
in der regelmäßig stattfindenden digitalen Datenverarbeitung ohne
Prozessmodellierung, was eine Prozessoptimierung und die damit einhergehenden
technisch-organisatorischen und fiskalischen Anpassungen erschwert.
Zwischenzeitlich wurden gemeinsam
mit der KSM und Ihren Trägern die Möglichkeiten zur Wahrnehmung des
IT-Betriebes durch die KSM abgestimmt und erörtert. Die KSM erbringt Ihre
Leistungen für die Träger und sonstigen Nutzer gegen Kostenerstattung.
Zur Vermeidung einer Belastung
dieser Kosten mit Umsatzsteuer ist gemäß § 2b Umsatzsteuergesetz eine
öffentlich-rechtliche Vereinbarung, die auf eine langfristige Zusammenarbeit
ausgelegt ist, notwendig.
Beschlussvorschlag:
1. Der Amtsausschuss beauftragt den
Amtsvorsteher bis zur nächsten Sitzung des Amtsausschusses zu eruieren und
darzustellen, welche Aufgaben(bereiche) der Amtsverwaltung an die KSM
Kommunalservice Mecklenburg AöR (KSM) übertragen werden können. Gleichzeitig
beauftragt der Amtsausschuss den Amtsvorsteher, notwendige
Vertragsverhandlungen zur Vorbereitung eines Beitritts zur KSM aufzunehmen.
2. Im Rahmen der Beschlussvorlage
sind die finanziellen Aufwendungen für den laufenden Betrieb aufzubereiten und darzustellen.
3. Der Amtsausschuss beauftragt den
Amtsvorsteher zu eruieren und darzustellen, wie die Punkte 1. und 2. der
Beschlussvorlage in Vorbereitung auch auf das Thema „Digitale Schule“ für die
Schulträger im Amt Stralendorf umgesetzt werden könnten.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Finanzierungsmittel werden
im Haushalt 2019 berücksichtigt.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.