Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Für die gemäß § 6 Abs. 2 Nr. 2
AbwAG M-V an Stelle von Kleineinleitungen zu zahlende Abwasserabgabe wurde für
die Gemeinde Zülow ein Abgabenbescheid für das Jahr 2001 in Höhe von 3.327,54 €
vom Landkreis Ludwigslust erlassen. Lt. Haushaltsansatz im Jahr 2002 wurden für
diese Abgabe 2.100,00 € eingestellt und gezahlt. 1.227,54 € stellten eine
überplanmäßige Ausgabe im Jahr 2002 dar. In der Gemeindevertretersitzung am
19.11.2002 wurde der Beschluß zurückgestellt, da noch Klärungsbedarf zwischen
den Gemeindevertretern und dem Landkreis bestand. Der Leiter der unteren
Wasserbehörde des Landkreises Ludwigslust konnte zu o.g. Problematik noch nicht
Stellung nehmen, er bat um einen neuen Termin bzw. würde er sich auch
schriftlich zu diesem Problem äußern. Nach Rücksprache mit dem Bürgermeister
ist eine Klärung des Problems auf der nächsten Bauausschußsitzung vorgesehen.
Für das Jahr 2003 wurden vom
Haupt- und Finanzausschuß Zülow keine Mittel für Kleineinleiter eingestellt,
daher handelt es sich jetzt um eine außerplanmäßige Ausgabe. Der Bescheid des
Landkreises Ludwigslust ist rechtskräftig und muß daher beglichen werden.
Die Kosten in Höhe von 1.227,54
€ sind eine außerplanmäßige Ausgabe, die nach § 52 KV M/V nur dann zulässig
sind, wenn sie unvorhergesehen und unabweisbar sind und ihre Deckung
gewährleistet wird. Die Voraussetzungen hierfür werden als gegeben angenommen.
Die Ausgabe erfolgt in der Haushaltsstelle 1.70000.71200.
Die Deckung erfolgt vorläufig
aus Mitteln der allgemeinen Rücklage.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung
beschließt entsprechend der Sach- und Rechtslage die außerplanmäßige Ausgabe in
Höhe von 1.227,54 €.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 7
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 7
Davon stimmberechtigt: 7
Ja-Stimmen: 0
Nein-Stimmen: 7
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0