Sitzung: 12.12.2018 Gemeindevertretung Schossin
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 4, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -
Vorlage: 2018/SCH/200
Sach- und Rechtslage:
Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Stralendorf und
Herr Necke von der NKHR-Beratung haben den Jahresabschluss der Gemeinde
Schossin zum 31.12.2017 i.d.F. vom 04.10.2018 gemäß § 3a Kommunalprüfgesetz
geprüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in seinem Prüfbericht
und seinem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen
uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. (s. Anlagen 2018/SCH/199).
Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen
Beanstandungen geführt, die so wesentlich wären, dass sie der Entlastung des
Bürgermeisters durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am
17.10.2018 beschlossen, der Gemeindevertretung die Entlastung des
Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2017 zu empfehlen.
Der
Bürgermeister unterliegt dem Mitwirkungsverbot nach § 24 KV M-V.
Beschlussvorschlag:
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Schossin entlastet den Bürgermeister für das
Haushaltjahr 2017.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Bemerkungen:
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.