Sitzung: 12.12.2018 Gemeindevertretung Schossin
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 4, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -
Vorlage: 2018/SCH/199
Sach- und Rechtslage:
Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Stralendorf und
Herr Necke von der NKHR-Beratung als beauftragter Sachverständiger Dritter
haben den Jahresabschluss der Gemeinde Schossin zum 31.12.2017 i.d.F. vom
04.10.2018 gemäß § 3a Kommunalprüfgesetz geprüft. Der
Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in seinem Prüfbericht und seinem
abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk erteilt. Der Prüfbericht, Prüfungsvermerk sowie der
Bestätigungsvermerk sind der Vorlage beigefügt.
Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen
Beanstandungen geführt, die so wesentlich wären, dass sie der Feststellung des
Jahresabschlusses durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten.
Bilanzsumme |
1.630.123,80 EUR |
Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen |
59.317,51 EUR |
Ergebnisvortrag inkl. Jahresergebnis 2017 |
-69.196,24 EUR |
Liquiditätsbestand zum 31.12.2017 |
509.928,24 EUR |
Der Haushaltsausgleich ist nicht gegeben.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am
17.10.2018 beschlossen, der Gemeindevertretung die Feststellung des
Jahresabschlusses der Gemeinde Schossin zum 31.12.2017 zu empfehlen.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schossin stellt den
vom Rechnungsprüfungsausschuss und NKHR-Beratung geprüften Jahresabschluss der
Gemeinde Schossin zum 31.12.2017 i.d.F. vom 04.10.2018 mit den über- und
außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen fest.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Bemerkungen:
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.