Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: 1

Sach- und Rechtslage:

Die Gemeinde Dümmer hat auf Antrag eines Vorhabenträgers die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan zur Errichtung einer Werkstatthalle für den am Standort vorhandenen Metall- und Fahrzeugbaubetrieb befürwortet und den Aufstellungsbeschluss in ihrer Sitzung am 27.07.2017 gefasst.

Das Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 1 BauGB und nach § 4 Abs. 1 BauGB mit dem Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 7 für die Erweiterung des Betriebes Metall- und Fahrzeugbau Ralf Kaap in Parum wurde durchgeführt. Die Erkenntnisse aus dem frühzeitigen Beteiligungsverfahren wurden, entsprechend dem Abwägungsergebnis der Gemeinde, in den Entwurfsunterlagen berücksichtigt.

 

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgte in der Zeit vom 09.08.2018 bis zum 21.09.2018 im Amt Stralendorf, Fachbereich III Baurecht; Bau. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden wurden mit Schreiben vom 13.08.2018 zur Abgabe einer Stellungnahme nach § 4 Abs. 2 BauGB aufgefordert. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung wurden keine Stellungnahmen abgegeben. Die Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden haben Stellungnahmen abgegeben.

 

Die Gemeinde Dümmer hat die im Planverfahren eingegangenen Stellungnahmen unter Berücksichtigung des Abwägungsgebotes nach § 1 Abs. 7 BauGB gesammelt, bewertet und gewichtet.

Im Ergebnis ergeben sich:

-              zu berücksichtigende,

-              teilweise zu berücksichtigende und

-              nicht zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen.

Darüber hinaus liegen Stellungnahmen vor, die keine abwägungserheblichen Belange beinhalten und somit zur Kenntnis genommen werden. Die Zusammenfassung und die Abwägungsvorschläge zu den einzelnen Stellungnahmen sind dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt. Die Abwägungsvorschläge sind durch die Gemeindevertretung zu beraten und zu entscheiden.

 

Die Einarbeitung der Abwägungsergebnisse führt nicht zu einer erneuten Auslegung der Planunterlagen. Maßgeblich handelt es um Klarstellungen zur Erschließung und zur Art der baulichen Nutzung. Eine Bemaßung der festgesetzten Baufelder wird ergänzt.

Die Sicherung gesunder Wohn- und Lebensverhältnisse der angrenzenden schutzwürdigen Wohnbebauung innerhalb eines allgemeinen Wohngebietes wurde bereits durch textliche Festsetzungen entsprechend dem Entwurf geregelt. Das Schallgutachten wird Anlage zum Durchführungsvertrag und bildet die Grundlage für die Erteilung der Baugenehmigung, sodass der Vollzug durch die zuständige Behörde überwacht werden kann.

 

Der Nachweis der gesicherten Löschwasserbereitstellung für den Grundschutz ist durch die Gemeinde Dümmer vor Satzungsbeschluss beizufügen.

 

Beschlussvorschlag:

1.      Die während der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und der Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen hat die Gemeinde Dümmer unter Beachtung des Abwägungsgebotes geprüft.

Im Rahmen der Abwägung ergeben sich:

-      zu berücksichtigende,

-      teilweise zu berücksichtigende und

-      nicht zu berücksichtigende Stellungnahmen.

 

Den Abwägungsvorschlag und das Abwägungsergebnis gemäß Anlage 1 macht sich die Gemeinde Dümmer zu Eigen und ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

2.       Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Anregungen erhoben bzw. Stellungnahmen abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Keine

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen: Herr Ralf Kaap

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:         11

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:        11

Davon stimmberechtigt:                                               10

Ja-Stimmen:                                                    10       

Nein-Stimmen:                                                 -

Stimmenenthaltungen:                                      -

Ungültige Stimmen:                                          -