Sitzung: 11.12.2018 Gemeindevertretung Dümmer
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: 1
Vorlage: 2018/DÜM/448
Sach- und Rechtslage:
Die Gemeinde Dümmer hat auf Antrag eines
Vorhabenträgers die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens für einen
vorhabenbezogenen Bebauungsplan zur Errichtung einer Werkstatthalle für den am
Standort vorhandenen Metall- und Fahrzeugbaubetrieb befürwortet und den
Aufstellungsbeschluss in ihrer Sitzung am 27.07.2017 gefasst.
Das Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 1 BauGB
und nach § 4 Abs. 1 BauGB mit dem Vorentwurf des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes Nr. 7 für die Erweiterung des Betriebes Metall- und Fahrzeugbau
Ralf Kaap in Parum wurde durchgeführt. Die Erkenntnisse aus dem frühzeitigen
Beteiligungsverfahren wurden, entsprechend dem Abwägungsergebnis der Gemeinde,
in den Entwurfsunterlagen berücksichtigt.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.
2 BauGB erfolgte in der Zeit vom 09.08.2018 bis zum 21.09.2018 im Amt
Stralendorf, Fachbereich III Baurecht; Bau. Die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden wurden mit Schreiben vom
13.08.2018 zur Abgabe einer Stellungnahme nach § 4 Abs. 2 BauGB aufgefordert.
Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung wurden keine Stellungnahmen abgegeben.
Die Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und die
Nachbargemeinden haben Stellungnahmen abgegeben.
Die Gemeinde Dümmer hat die im Planverfahren
eingegangenen Stellungnahmen unter Berücksichtigung des Abwägungsgebotes nach §
1 Abs. 7 BauGB gesammelt, bewertet und gewichtet.
Im Ergebnis ergeben sich:
- zu
berücksichtigende,
- teilweise
zu berücksichtigende und
- nicht
zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen.
Darüber hinaus liegen Stellungnahmen vor, die
keine abwägungserheblichen Belange beinhalten und somit zur Kenntnis genommen
werden. Die Zusammenfassung und die Abwägungsvorschläge zu den einzelnen
Stellungnahmen sind dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt. Die
Abwägungsvorschläge sind durch die Gemeindevertretung zu beraten und zu
entscheiden.
Die Einarbeitung der Abwägungsergebnisse führt
nicht zu einer erneuten Auslegung der Planunterlagen. Maßgeblich handelt es um
Klarstellungen zur Erschließung und zur Art der baulichen Nutzung. Eine
Bemaßung der festgesetzten Baufelder wird ergänzt.
Die Sicherung gesunder Wohn- und
Lebensverhältnisse der angrenzenden schutzwürdigen Wohnbebauung innerhalb eines
allgemeinen Wohngebietes wurde bereits durch textliche Festsetzungen
entsprechend dem Entwurf geregelt. Das Schallgutachten wird Anlage zum
Durchführungsvertrag und bildet die Grundlage für die Erteilung der
Baugenehmigung, sodass der Vollzug durch die zuständige Behörde überwacht
werden kann.
Der Nachweis der gesicherten
Löschwasserbereitstellung für den Grundschutz ist durch die Gemeinde Dümmer vor
Satzungsbeschluss beizufügen.
Beschlussvorschlag:
1.
Die während
der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung von
Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und
der Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB eingegangenen
Stellungnahmen hat die Gemeinde Dümmer unter Beachtung des Abwägungsgebotes
geprüft.
Im Rahmen der Abwägung ergeben sich:
- zu
berücksichtigende,
- teilweise
zu berücksichtigende und
- nicht
zu berücksichtigende Stellungnahmen.
Den Abwägungsvorschlag und das Abwägungsergebnis
gemäß Anlage 1 macht sich die Gemeinde Dümmer zu Eigen und ist Bestandteil
dieses Beschlusses.
2.
Die
Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Anregungen erhoben bzw.
Stellungnahmen abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in
Kenntnis zu setzen.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen: Herr Ralf
Kaap
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 11
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 11
Davon stimmberechtigt: 10
Ja-Stimmen: 10
Nein-Stimmen:
-
Stimmenenthaltungen:
-
Ungültige Stimmen:
-