Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -

Sach- und Rechtslage:

Die Gemeinde Wittenförden hat den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 15 am 26.06.2017 gefasst. Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

 

Durch das Planungsbüro Mahnel wurde der vorliegende Vorentwurf erarbeitet. Nach Vorberatung im Bauausschuss und im Hauptausschuss wird dieser Vorentwurf zur Beschlussfassung vorgelegt.

Die Flächen sind im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt und entsprechen somit den Planungszielen der Gemeinde, die Wohnfunktion hier zu entwickeln. Der besondere Nutzungszweck soll entsprechend im Planverfahren vorbereitet und geregelt werden. Das Plangebiet hat eine Größe von etwa 2,2 ha. Die allgemeinen Wohngebiete nehmen davon etwa 1,27 ha ein. Damit wird der Maßstab der Überbauung, wie er in der Ortslage typisch ist, gewährleistet. Die zulässige Grundfläche ist somit kleiner als 20.000 m². Eine überschlägige Umweltprüfung nach § 13 Abs. 1 Nr. 2 BauGB ist nicht erforderlich. Eingriffe in Bebauungspläne, die den Anforderungen des § 13a BauGB genügen, sind zulässig, die Anforderungen an den Baum- und Gehölzschutz sind unabhängig davon zu beachten. Dies gilt ebenso für den Arten- und Biotopschutz. Kumulierende Bebauungspläne der Innenentwicklung sind nicht vorhanden. Es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der Natura 2000-Schutzgebietskulisse. Vorhaben, die der Pflicht einer Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung bedürfen, gibt es nicht. Aus diesem Grund ist die Erstellung eines Bebauungsplanes im Verfahren nach § 13a BauGB zulässig. Im beschleunigten Verfahren gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB. Der Flächennutzungsplan kann im Wege der Berichtigung angepasst werden.

 

Innerhalb des Bereiches sind folgende Wohneinheiten möglich:

WA 1 Gebiet     ca. 16 Wohnungen

WA 2+3 Gebiet 11 bis 22 Wohnungen

WA 4 Gebiet     5 Wohnungen

Die Aufteilung hängt maßgeblich von dem zukünftigen Nutzungskonzept ab.

 

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wittenförden billigt den vorgelegten Vorentwurf der Satzung über den Bebauungsplan Nr.15 der Gemeinde Wittenförden für das Gebiet „Wohnpark am Triftweg“.

 

  1. Das Plangebiet befindet sich südöstlich der Kirche und wird wie folgt begrenzt:

-       im Nordwesten: durch eine Freifläche an der „Alten Dorfstraße“,

-       im Norden und Nordosten: durch das Grundstück „Triftweg 1a bzw. dem Triftweg selbst ,

-       im Südosten: durch Flächen für die Landwirtschaft bzw. den innerhalb der Parkanlagen gelegenen Teich,

-       im Westen: durch das Grundstück „Alte Dorfstraße 28“ und die Koppel am „Hofweg“.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss vom 26.06.2017 ist gemäß §2 Abs. 1 Satz 2 Bau GB ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

  1. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Öffentlichkeit sind frühzeitig zu beteiligen (§ 4 Abs. 1 BauGB und § 3 Abs. 1 BauGB).

 

  1. Die Planungsabsichten sind mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB abzustimmen.

 

  1. Der Bebauungsplan ist aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.

 

Finanzielle Auswirkungen

Mittel in Höhe von 37.000 € sind im Haushalt eingeplant.

 

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten, den Beschluss begründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:         13

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:        11

Davon stimmberechtigt:                                               11

Ja-Stimmen:                                                    11

Nein-Stimmen:                                                 -

Stimmenenthaltungen:                                      -

Ungültige Stimmen:                                          -