Sitzung: 03.12.2018 Gemeindevertretung Wittenförden
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -
Vorlage: 2018/WIT/542
Sach- und Rechtslage:
Am 26.Mai 2019 finden die Europa-,
die Kreistags-, die Gemeindevertreter und die Bürgermeisterwahlen statt. Das
bedeutet für die Mitglieder der Wahlvorstände einen enormen Arbeits- und
Zeitaufwand. Besonders bei der Stimmenauszählung zu der Kreistags- und
Gemeindevertreterwahl ist dabei eine erhöhte Konzentration in den späten
Abendstunden notwendig, weil hier jede einzelne Stimme angesagt und
aufgeschrieben werden muss.
In der Landes- und
Kommunalwahlordnung M-V wurde in § 14, Abs. 1 festgelegt, das die Mitglieder
der Wahlvorstände 21,00 € als Aufwandsentschädigung erhalten.
Zur besseren Motivation und vor allem
als Anerkennung für diese ehrenamtliche Tätigkeit als Mitglieder der
Wahlvorstande sollte dieser Betrag erhöht werden.
In der Vergangenheit gab es oft große
Schwierigkeiten bei der Bildung der Wahlvorstände in den Gemeinden. Einige
Mitglieder scheiden altersbedingt aus und für viele angeschriebene Bürger ist
Ende Mai Urlaubszeit.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die Erhöhung der
Aufwandsentschädigung für die Europa- und Kommunalwahl am 26. Mai 2019.
Der/Die Wahlvorsteher/in erhält 100,00 € alle weiteren
Mitglieder 60,00 €. Für die Mitarbeiter der Amtsverwaltung gilt diese Regelung
nicht.
Finanzielle Auswirkungen:
Die erhöhten Beträge werden in
der Haushaltsplanung 2019 berücksichtigt.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 13
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 11
Davon stimmberechtigt: 11
Ja-Stimmen: 11
Nein-Stimmen:
-
Stimmenenthaltungen:
-
Ungültige Stimmen:
-