Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -

Sach- und Rechtslage:

Am 26.Mai 2019 finden die Europa-, die Kreistags-, die Gemeindevertreter und die Bürgermeisterwahlen statt. Das bedeutet für die Mitglieder der Wahlvorstände einen enormen Arbeits- und Zeitaufwand. Besonders bei der Stimmenauszählung zu der Kreistags- und Gemeindevertreterwahl ist dabei eine erhöhte Konzentration in den späten Abendstunden notwendig, weil hier jede einzelne Stimme angesagt und aufgeschrieben werden muss.

In der Landes- und Kommunalwahlordnung M-V wurde in § 14, Abs. 1 festgelegt, das die Mitglieder der Wahlvorstände 21,00 € als Aufwandsentschädigung erhalten.

Zur besseren Motivation und vor allem als Anerkennung für diese ehrenamtliche Tätigkeit als Mitglieder der Wahlvorstande sollte dieser Betrag erhöht werden.

In der Vergangenheit gab es oft große Schwierigkeiten bei der Bildung der Wahlvorstände in den Gemeinden. Einige Mitglieder scheiden altersbedingt aus und für viele angeschriebene Bürger ist Ende Mai Urlaubszeit.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt die Erhöhung der Aufwandsentschädigung für die Europa- und Kommunalwahl am 26. Mai 2019.

Der/Die Wahlvorsteher/in erhält 100,00 € alle weiteren Mitglieder 60,00 €. Für die Mitarbeiter der Amtsverwaltung gilt diese Regelung nicht.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Die erhöhten Beträge werden in der Haushaltsplanung 2019 berücksichtigt.

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:         13

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:        11

Davon stimmberechtigt:                                               11

Ja-Stimmen:                                                    11

Nein-Stimmen:                                                 -

Stimmenenthaltungen:                                      -

Ungültige Stimmen:                                          -