Sitzung: 03.12.2018 Gemeindevertretung Wittenförden
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -
Vorlage: 2018/WIT/545
Sach- und Rechtslage:
Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Stralendorf und
Herr Necke von der NKHR-Beratung haben den Jahresabschluss der Gemeinde
Wittenförden zum 31.12.2017 i.d.F. vom 04.10.2018 gemäß § 3a Kommunalprüfgesetz
geprüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in seinem Prüfbericht
und seinem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen
uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. (s. Anlagen 2018/WIT/544).
Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen
Beanstandungen geführt, die der Entlastung des Bürgermeisters durch die
Gemeindevertretung entgegenstehen könnten. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat
in seiner Sitzung am 17.10.2018 beschlossen, der Gemeindevertretung die
Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2017 zu empfehlen.
Der Bürgermeister unterliegt lt.
Kommunalaufsicht dem Mitwirkungsverbot nach § 24 KV M-V. Er hat die Leitung der
Sitzung für diesen Tagesordnungspunkt auf seinen nächsten anwesenden
Stellvertreter zu übertragen und ist von der Beratung sowie Beschlussfassung
auszuschließen.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde
Wittenförden entlastet den Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2017.
Finanzielle Auswirkungen
Keine
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen: Herr Manfred
Bosselmann
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 13
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 11
Davon stimmberechtigt: 10
Ja-Stimmen: 10
Nein-Stimmen:
-
Stimmenenthaltungen:
-
Ungültige Stimmen:
-