Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -

Sach- und Rechtslage:

Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Stralendorf und Herr Necke von der NKHR-Beratung haben den Jahresabschluss der Gemeinde Wittenförden zum 31.12.2017 i.d.F. vom 04.10.2018 gemäß § 3a Kommunalprüfgesetz geprüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in seinem Prüfbericht und seinem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Prüfbericht, Prüfungsvermerk sowie der Bestätigungsvermerk sind der Vorlage beigefügt.

 

Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die der Feststellung des Jahresabschlusses durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten.

 

Bilanzsumme

16.878.512,32 EUR

Jahresergebnis vor/nach Veränderung der Rücklagen

679.754,14 EUR

Vermögensvortrag inkl. Jahresergebnis 2017

3.312.592,63 EUR

Liquiditätsbestand zum 31.12.2017

3.424.767,39 EUR

 

 

Der Haushaltsausgleich ist insgesamt gegeben.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 17.10.2018 beschlossen, der Gemeindevertretung die Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde Wittenförden zum 31.12.2017 zu empfehlen.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wittenförden stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss und der NKHR-Beratung geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Wittenförden zum 31.12.2017 i.d.F. vom 04.10.2018 mit den über- und außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen fest.

 

Finanzielle Auswirkungen

keine

 

Bemerkungen

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen: Herr Manfred Bosselmann

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:         13

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:        11

Davon stimmberechtigt:                                               10

Ja-Stimmen:                                                    10

Nein-Stimmen:                                                 -

Stimmenenthaltungen:                                      -

Ungültige Stimmen:                                          -