Sitzung: 03.12.2018 Gemeindevertretung Wittenförden
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -
Vorlage: 2018/WIT/544
Sach- und Rechtslage:
Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Stralendorf und
Herr Necke von der NKHR-Beratung haben den Jahresabschluss der Gemeinde
Wittenförden zum 31.12.2017 i.d.F. vom 04.10.2018 gemäß § 3a Kommunalprüfgesetz
geprüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in seinem Prüfbericht
und seinem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen
uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Prüfbericht, Prüfungsvermerk
sowie der Bestätigungsvermerk sind der Vorlage beigefügt.
Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen
Beanstandungen geführt, die der Feststellung des Jahresabschlusses durch die
Gemeindevertretung entgegenstehen könnten.
Bilanzsumme |
16.878.512,32 EUR |
Jahresergebnis vor/nach Veränderung der Rücklagen |
679.754,14 EUR |
Vermögensvortrag inkl. Jahresergebnis 2017 |
3.312.592,63 EUR |
Liquiditätsbestand zum 31.12.2017 |
3.424.767,39 EUR |
Der Haushaltsausgleich ist insgesamt gegeben.
Der
Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 17.10.2018 beschlossen, der
Gemeindevertretung die Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde
Wittenförden zum 31.12.2017 zu empfehlen.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wittenförden stellt
den vom Rechnungsprüfungsausschuss und der NKHR-Beratung geprüften
Jahresabschluss der Gemeinde Wittenförden zum 31.12.2017 i.d.F. vom 04.10.2018
mit den über- und außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen fest.
Finanzielle Auswirkungen
keine
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen: Herr Manfred
Bosselmann
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 13
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 11
Davon stimmberechtigt: 10
Ja-Stimmen: 10
Nein-Stimmen:
-
Stimmenenthaltungen:
-
Ungültige Stimmen:
-