Sitzung: 18.12.2018 Gemeindevertretung Zülow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 3, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -
Vorlage: 2018/ZÜL/176
Sach- und Rechtslage:
Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Stralendorf und
Herr Necke von der NKHR-Beratung haben den Jahresabschluss der Gemeinde Zülow
zum 31.12.2017 i.d.F. vom 04.10.2018 gemäß § 3a Kommunalprüfgesetz geprüft. Der
Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in seinem Prüfbericht und seinem
abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk erteilt. (s. Anlagen 2018/ZÜL/175).
Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen
Beanstandungen geführt, die so wesentlich wären, dass sie der Entlastung des
Bürgermeisters durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am
17.10.2018 beschlossen, der Gemeindevertretung die Entlastung des
Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2017 zu empfehlen.
Der Bürgermeister unterliegt lt. Kommunalaufsicht dem
Mitwirkungsverbot nach § 24 KV M-V. Er hat die Leitung der Sitzung für diesen
Tagesordnungspunkt auf seinen nächsten anwesenden Stellvertreter zu übertragen
und ist von der Beratung sowie Beschlussfassung auszuschließen.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zülow entlastet den Bürgermeister
für das Haushaltjahr 2017.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Bemerkungen:
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.