Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 3, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -

Sach- und Rechtslage:

Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Stralendorf und Herr Necke von der NKHR-Beratung haben den Jahresabschluss der Gemeinde Zülow zum 31.12.2017 i.d.F. vom 04.10.2018 gemäß § 3a Kommunalprüfgesetz geprüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in seinem Prüfbericht und seinem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. (s. Anlagen 2018/ZÜL/175).

 

Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich wären, dass sie der Entlastung des Bürgermeisters durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 17.10.2018 beschlossen, der Gemeindevertretung die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2017 zu empfehlen.

 

Der Bürgermeister unterliegt lt. Kommunalaufsicht dem Mitwirkungsverbot nach § 24 KV M-V. Er hat die Leitung der Sitzung für diesen Tagesordnungspunkt auf seinen nächsten anwesenden Stellvertreter zu übertragen und ist von der Beratung sowie Beschlussfassung auszuschließen.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zülow entlastet den Bürgermeister für das Haushaltjahr 2017.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Keine 

 

Bemerkungen:

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.