Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -

Sach- und Rechtslage:

Der Zweckverband Schweriner Umland hat der Gemeinde Warsow die Veranlagung von Gemeindegrundstücken zum Anschlussbeitrag an die öffentliche Schmutzwasserentsorgungsanlage in Rechnung gestellt.

 

Hierbei handelt es sich um folgende Flurstücke:

 

Flur 1    Flurstück 44/2               Schulweg

Flur 1    Flurstück 44/3               Schulweg         1.449,00 Euro

Summe                                                           1.449,00 Euro

 

Es handelt sich hierbei um außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen nach § 50 KV M-V, welche innerhalb des Teilhaushaltes 1 deckungsfähig sind. Die Voraussetzungen hierfür werden als gegeben angenommen.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt die außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen i.H.v. 1.449,00 Euro entsprechend der Sach- und Rechtslage.

 

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten beschlussbegründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.