Sitzung: 22.11.2018 Gemeindevertretung Stralendorf
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -
Vorlage: 2018/STR/546
Sach- und Rechtslage:
Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Stralendorf und
Herr Necke von der NKHR-Beratung haben den Jahresabschluss der Gemeinde
Stralendorf zum 31.12.2017 i.d.F. vom 04.10.2018 gemäß § 3a Kommunalprüfgesetz
geprüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in seinem Prüfbericht
und seinem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen
uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. (s. Anlagen 2018/STR/545).
Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen
Beanstandungen geführt, die so wesentlich wären, dass sie der Entlastung des
Bürgermeisters durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten. Der
Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 17.10.2018 beschlossen, der
Gemeindevertretung die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2017
zu empfehlen.
Der Bürgermeister unterliegt lt. Kommunalaufsicht dem
Mitwirkungsverbot nach § 24 KV M-V.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde
Stralendorf entlastet den Bürgermeister für das Haushaltjahr 2017.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Bemerkungen:
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.