Sitzung: 22.11.2018 Gemeindevertretung Stralendorf
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -
Vorlage: 2018/STR/545
Sach- und Rechtslage:
Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Stralendorf und
Herr Necke von der NKHR-Beratung haben den Jahresabschluss der Gemeinde
Stralendorf zum 31.12.2017 i.d.F. vom 04.10.2018 gemäß § 3a Kommunalprüfgesetz
geprüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in seinem Prüfbericht
und seinem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen
uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Prüfbericht inkl. des
Prüfungsvermerk und des Bestätigungsvermerk sind der Vorlage beigefügt.
Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen
Beanstandungen geführt, die so wesentlich wären, dass sie der Feststellung des
Jahresabschlusses durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten.
Bilanzsumme |
6.105.903,01
EUR |
Jahresergebnis
vor/nach Veränderung der Rücklagen |
236.423,04
EUR |
Ergebnisvortrag
inkl. Jahresergebnis 2017 |
584.544,89
EUR |
Liquiditätsbestand
zum 31.12.2017 |
978.642,07
EUR |
Der Haushaltsausgleich ist insgesamt gegeben.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner
Sitzung am 17.10.2018 beschlossen, der Gemeindevertretung die Feststellung des
Jahresabschlusses der Gemeinde Stralendorf zum 31.12.2017 zu empfehlen.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Stralendorf stellt
den vom Rechnungsprüfungsausschuss und der NKHR-Beratung geprüften
Jahresabschluss der Gemeinde Stralendorf zum 31.12.2017 i.d.F. vom 04.10.2018
mit den über- und außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen fest.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Bemerkungen:
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.