Sitzung: 21.11.2018 Gemeindevertretung Holthusen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -
Vorlage: 2018/HOL/519
Sach- und Rechtslage:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Holthusen hat
am 22.06.2017 den Beschluss zur Aufstellung der Satzung über die 1. Änderung
des Bebauungsplanes Nr. 4 der Gemeinde Holthusen für das Gebiet südlich des
Steinweges für den „Philipps-Sonderpostenmarkt“ gefasst.
Der Vorentwurf wurde erstellt. Im Rahmen der
Erstellung des Vorentwurfs wurde eine UVP-Vorprüfung nach dem UVPG, Anlage 1,
Ziffer 18.8 in Verbindung mit Ziffer 18.6.2 erstellt. Unter Berücksichtigung
der Eingangsdaten mit einer Verkaufsfläche von 2.050 m² und der Vorgabe für
nahversorgungsrelevante und Zentren relevante Sortimente von 950 m² sowie nicht
Zentren relevanten Sortimenten von 1.100 m² Verkaufsfläche kommt die Gemeinde
zu dem Ergebnis, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht erforderlich
ist. Das Ergebnis der Vorprüfung gibt die Gemeinde bekannt und stellt danach
den Entwurf für das weitere Beteiligungsverfahren auf. Innerhalb des
Plangebietes ist eine größere Geschossfläche zulässig.
Mit den Vorentwürfen wurde zur Abstimmung der
UVP-Vorprüfung nach dem UVPG die Begründung zur Anwendung des Verfahrens nach §
13a BauGB erbracht. Im Ergebnis der Prüfung des Einzelfalls hat die Gemeinde
nach der behördlichen Beteiligung festgestellt, dass für die Vorbereitung des
Vorhabens die Durchführung einer UVP nicht erforderlich ist. Somit ist das
Verfahren nach § 13a BauGB anwendbar.
Die frühzeitigen Beteiligungsverfahren der
Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
wurden mit dem Vorentwurf durchgeführt. Die Beteiligung der Nachbargemeinden
ist erfolgt.
Während der vorgenannten Beteiligungsverfahren
wurden Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
sowie von Nachbargemeinden zu der Planung abgegeben. Stellungnahmen der
Öffentlichkeit wurden nicht abgegeben.
Die Gemeinde Holthusen hat sich mit den
eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Abwägung beschäftigt. Gemäß Anlage 1
(tabellarische Zusammenstellung) ergeben sich
- zu
berücksichtigende,
- teilweise
zu berücksichtigende und
- nicht
zu berücksichtigende Stellungnahmen.
Im Rahmen der Abwägung sind gemäß § 1 Abs. 7
BauGB die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander
gerecht abzuwägen (vgl. Abwägungsprotokoll).
Im Ergebnis des Abwägungsprozesses ist der
Entwurf des Bebauungsplanes entwickelt worden. Die Anregungen und Hinweise
fanden gemäß der Behandlung der Stellungnahmen Berücksichtigung in den
Planunterlagen (Entwurf).
Die Gemeinde Hat am 18.10.2018 den
Abwägungsbeschluss gefasst.
Beschlussvorschlag:
1. Der
Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 der Gemeinde Holthusen für
das Gebiet südlich des Steinweges „Philipps-Sonderpostenmarkt“, bestehend aus
der Planzeichnung-Teil A und dem Text-Teil B mit den örtlichen Bauvorschriften
sowie die zugehörige Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt
und zur öffentlichen Auslegung gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr.
2 und § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.
2. Das
Plangebiet wird begrenzt:
- im Nordosten: durch
den Steinweg,
- im Südosten: durch
angrenzende gewerbliche Nutzung am Steinweg,
- im Südwesten: durch die rückwärtigen
Grundstücksgrenzen der Gewerbegrundstücke im Mittelweg,
- im Nordwesten: durch die rückwärtigen
Grundstücksgrenzen der Gewerbegrundstücke im Mittelweg und im Steinweg.
3. Der
Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 und die zugehörige Begründung
sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die Auslegung zu unterrichten.
Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und
die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen in das Internet
einzustellen.
4. Der
Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten
Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs.
4 BauGB aufgestellt. Hierauf ist in der ortsüblichen Bekanntmachung
hinzuweisen.
5. In
der Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung ist darauf hinzuweisen, dass
nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 unberücksichtigt bleiben können, sofern
die Gemeinde Holthusen deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen
und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der 1. Änderung des Bebauungsplanes
nicht von Bedeutung ist.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 9
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 6
Davon stimmberechtigt: 6
Ja-Stimmen: 6
Nein-Stimmen: -
Stimmenenthaltungen: -
Ungültige Stimmen: -