Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -

Sach- und Rechtslage:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Holthusen hat am 22.06.2017 den Beschluss zur Aufstellung der Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 der Gemeinde Holthusen für das Gebiet südlich des Steinweges für den „Philipps-Sonderpostenmarkt“ gefasst.

 

Der Vorentwurf wurde erstellt. Im Rahmen der Erstellung des Vorentwurfs wurde eine UVP-Vorprüfung nach dem UVPG, Anlage 1, Ziffer 18.8 in Verbindung mit Ziffer 18.6.2 erstellt. Unter Berücksichtigung der Eingangsdaten mit einer Verkaufsfläche von 2.050 m² und der Vorgabe für nahversorgungsrelevante und Zentren relevante Sortimente von 950 m² sowie nicht Zentren relevanten Sortimenten von 1.100 m² Verkaufsfläche kommt die Gemeinde zu dem Ergebnis, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht erforderlich ist. Das Ergebnis der Vorprüfung gibt die Gemeinde bekannt und stellt danach den Entwurf für das weitere Beteiligungsverfahren auf. Innerhalb des Plangebietes ist eine größere Geschossfläche zulässig.

 

Mit den Vorentwürfen wurde zur Abstimmung der UVP-Vorprüfung nach dem UVPG die Begründung zur Anwendung des Verfahrens nach § 13a BauGB erbracht. Im Ergebnis der Prüfung des Einzelfalls hat die Gemeinde nach der behördlichen Beteiligung festgestellt, dass für die Vorbereitung des Vorhabens die Durchführung einer UVP nicht erforderlich ist. Somit ist das Verfahren nach § 13a BauGB anwendbar.

 

Die frühzeitigen Beteiligungsverfahren der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit dem Vorentwurf durchgeführt. Die Beteiligung der Nachbargemeinden ist erfolgt.

 

Während der vorgenannten Beteiligungsverfahren wurden Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie von Nachbargemeinden zu der Planung abgegeben. Stellungnahmen der Öffentlichkeit wurden nicht abgegeben.

Die Gemeinde Holthusen hat sich mit den eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Abwägung beschäftigt. Gemäß Anlage 1 (tabellarische Zusammenstellung) ergeben sich

-              zu berücksichtigende,

-              teilweise zu berücksichtigende und

-              nicht zu berücksichtigende Stellungnahmen.

Im Rahmen der Abwägung sind gemäß § 1 Abs. 7 BauGB die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen (vgl. Abwägungsprotokoll).

 

Im Ergebnis des Abwägungsprozesses ist der Entwurf des Bebauungsplanes entwickelt worden. Die Anregungen und Hinweise fanden gemäß der Behandlung der Stellungnahmen Berücksichtigung in den Planunterlagen (Entwurf).

Die Gemeinde Hat am 18.10.2018 den Abwägungsbeschluss gefasst.

 

Beschlussvorschlag:

1. Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 der Gemeinde Holthusen für das Gebiet südlich des Steinweges „Philipps-Sonderpostenmarkt“, bestehend aus der Planzeichnung-Teil A und dem Text-Teil B mit den örtlichen Bauvorschriften sowie die zugehörige Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und zur öffentlichen Auslegung gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.

 

2. Das Plangebiet wird begrenzt:

- im Nordosten:            durch den Steinweg,

- im Südosten: durch angrenzende gewerbliche Nutzung am Steinweg,

- im Südwesten: durch die rückwärtigen Grundstücksgrenzen der Gewerbegrundstücke im Mittelweg,

- im Nordwesten: durch die rückwärtigen Grundstücksgrenzen der Gewerbegrundstücke im Mittelweg und im Steinweg.

 

3. Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 und die zugehörige Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die Auslegung zu unterrichten. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen in das Internet einzustellen.

 

4. Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Hierauf ist in der ortsüblichen Bekanntmachung hinzuweisen.

 

5. In der Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung ist darauf hinzuweisen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde Holthusen deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der 1. Änderung des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

 

Finanzielle Auswirkungen: 

keine

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:         9

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:        6

Davon stimmberechtigt:                                               6

Ja-Stimmen:                                                    6

Nein-Stimmen:                                                 -

Stimmenenthaltungen:                                      -

Ungültige Stimmen:                                          -