Sitzung: 21.11.2018 Gemeindevertretung Holthusen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: 1
Vorlage: 2018/HOL/517
Sach- und Rechtslage:
Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Stralendorf und
Herr Necke von der NKHR-Beratung haben den Jahresabschluss der Gemeinde
Holthusen zum 31.12.2017 i.d.F. vom 02.10.2018 gemäß § 3a Kommunalprüfgesetz
geprüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in seinem Prüfbericht
und seinem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen
uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. (s. Anlagen 2018/HOL/517).
Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen
Beanstandungen geführt, die so wesentlich wären, dass sie der Entlastung der
Bürgermeisterin durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am
17.10.2018 beschlossen, der Gemeindevertretung die Entlastung der
Bürgermeisterin für das Haushaltsjahr 2017 zu empfehlen.
Die Bürgermeisterin unterliegt lt.
Kommunalaufsicht dem Mitwirkungsverbot nach § 24 KV M-V. Sie hat die Leitung
der Sitzung für diesen Tagesordnungspunkt auf ihren nächsten anwesenden
Stellvertreter zu übertragen und ist von der Beratung sowie Beschlussfassung
auszuschließen.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Holthusen entlastet
die Bürgermeisterin für das Haushaltjahr 2017.
Finanzielle
Auswirkungen
keine
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen: Frau Marianne
Facklam
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche
Zahl der Gremiumsmitglieder: 9
Zahl
der anwesenden Gremiumsmitglieder: 6
Davon
stimmberechtigt: 5
Ja-Stimmen: 5
Nein-Stimmen: -
Stimmenenthaltungen: -
Ungültige
Stimmen: -