Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -

Sach- und Rechtslage:

Am 26. Mai 2019 finden die Kommunalwahlen in Verbindung mit der Europawahl statt.

Bei der Wahl der ehrenamtlichen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister ist die Durchführung einer Stichwahl möglich. Dieser Termin würde auf den 09.06.2019 fallen und das ist der Pfingstsonntag. Im Landes- und Kommunalwahlgesetz, § 3, wurde festgelegt, dass dieser Termin um bis zu 2 Wochen verschoben werden kann. Dazu ist ein Beschluss notwendig.

Um im Amtsbereich einen einheitlichen Termin festzulegen, wird als Tag für die Stichwahl der 16.06.2019 vorgeschlagen.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt den 16.06.2019 für die Durchführung einer möglichen Stichwahl.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Werden im Haushalt 2019 eingeplant.

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:         10

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:        10

Davon stimmberechtigt:                                               10

Ja-Stimmen:                                                    10

Nein-Stimmen:                                                 -

Stimmenenthaltungen:                                      -

Ungültige Stimmen:                                          -