Sitzung: 18.10.2018 Gemeindevertretung Holthusen
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 4, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: 1
Vorlage: 2018/HOL/513
Sach- und Rechtslage:
Die Gemeinde Holthusen führt das
Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan Nr. 10.1 durch, um die
planungsrechtliche Grundlage für die Errichtung von Wohngrundstücken und
Erstellung von gemeindlicher Infrastruktur auf Flächen des ehemaligen
Landwirtschaftsbetriebes zu schaffen.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt in
einem zweistufigen Regelverfahren nach den Vorgaben des Baugesetzbuches.
Die Gemeinde Holthusen hat das
Beteiligungsverfahren für den Bebauungsplan Nr. 10.1 mit dem Vorentwurf
durchgeführt. Im Ergebnis des Beteiligungsverfahrens ergeben sich Anregungen
und Stellungnahmen, die im Zeitraum vom 16.05.2017 bis zum 15.06.2017 im Rahmen
der Offenlage vorgebracht werden konnten. Die Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange ist mit Anschreiben vom 24.05.2017 unter
Bekanntgabe des Zeitraums der Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt. Die
Beteiligung der Nachbargemeinden ist erfolgt. Im Zusammenhang mit den
eingegangenen Stellungnahmen wurde ersichtlich, dass einzelne Belange erneut zu
behandeln und abzuwägen sind.
Während der vorgenannten Beteiligungsverfahren
wurden Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange sowie von Nachbargemeinden zu der Planung abgegeben.
Die Gemeinde Holthusen hat sich mit den
eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Abwägung zum Vorentwurf beschäftigt.
Gemäß Anlage 1 (tabellarische Zusammenstellung) ergeben sich
- zu
berücksichtigende,
- teilweise
zu berücksichtigende und
- nicht
zu berücksichtigende Stellungnahmen.
Im Rahmen der Abwägung sind gemäß § 1 Abs. 7
BauGB die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander
gerecht abzuwägen (vgl. Abwägungsprotokoll).
Im Ergebnis des Abwägungsprozesses ist der
Entwurf des Bebauungsplanes entwickelt worden. Die Anregungen und Hinweise
finden gemäß der Behandlung der Stellungnahmen Berücksichtigung in den
Planunterlagen zum Entwurf.
Auf der Grundlage der Abwägung und der
Schalluntersuchung wurde der Entwurf vorbereitet. Die Gemeinde hatte bereits am
07.02.2018 ein ergänzendes städtebauliches Konzept unter Einbeziehung von
baulichen Anlagen des Landwirtschaftsbetriebes beschlossen. Der
Plangeltungsbereich wurde abgeändert und entsprechend den Erfordernissen
angepasst. Maßgeblich für die Entwurfsunterlagen sind die Belange der gesunden
Wohn- und Lebensverhältnisse zu berücksichtigen. Hinsichtlich der Verlagerung
des Landwirtschaftsbetriebes und der Nachnutzung zunächst einer Teilfläche sind
die Belange von Geruchsimmissionen vernachlässigbar. Die Belange des
Verkehrslärms werden durch die Festsetzung von aktiven und passiven
Lärmschutzmaßnahmen berücksichtigt.
Beschlussvorschlag:
1. Die auf Grund der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §
3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange
gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB
eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen hat die Gemeinde Holthusen unter
Beachtung des Abwägungsgebotes geprüft. Es ergeben sich
- zu berücksichtigende,
- teilweise zu berücksichtigende und
- nicht zu berücksichtigende Stellungnahmen.
Das Abwägungsergebnis macht sich die Gemeinde Holthusen zu eigen. Das
Abwägungsergebnis gemäß Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
2. Das Amt Stralendorf wird beauftragt, die Öffentlichkeit und die Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden, die
Anregungen erhoben bzw. Stellungnahmen abgegeben haben, von diesem Ergebnis der
Abwägung unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Finanzielle Auswirkungen:
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen: Frau
Roost-Krüger
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 9
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 5
Davon stimmberechtigt: 4
Ja-Stimmen: 4
Nein-Stimmen: -
Stimmenenthaltungen: -
Ungültige Stimmen: -