Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 4, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: 1

Sach- und Rechtslage:

Die Gemeinde Holthusen führt das Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan Nr. 10.1 durch, um die planungsrechtliche Grundlage für die Errichtung von Wohngrundstücken und Erstellung von gemeindlicher Infrastruktur auf Flächen des ehemaligen Landwirtschaftsbetriebes zu schaffen.

 

Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt in einem zweistufigen Regelverfahren nach den Vorgaben des Baugesetzbuches.

 

Die Gemeinde Holthusen hat das Beteiligungsverfahren für den Bebauungsplan Nr. 10.1 mit dem Vorentwurf durchgeführt. Im Ergebnis des Beteiligungsverfahrens ergeben sich Anregungen und Stellungnahmen, die im Zeitraum vom 16.05.2017 bis zum 15.06.2017 im Rahmen der Offenlage vorgebracht werden konnten. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ist mit Anschreiben vom 24.05.2017 unter Bekanntgabe des Zeitraums der Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt. Die Beteiligung der Nachbargemeinden ist erfolgt. Im Zusammenhang mit den eingegangenen Stellungnahmen wurde ersichtlich, dass einzelne Belange erneut zu behandeln und abzuwägen sind.

 

Während der vorgenannten Beteiligungsverfahren wurden Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie von Nachbargemeinden zu der Planung abgegeben.

Die Gemeinde Holthusen hat sich mit den eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Abwägung zum Vorentwurf beschäftigt. Gemäß Anlage 1 (tabellarische Zusammenstellung) ergeben sich

-              zu berücksichtigende,

-              teilweise zu berücksichtigende und

-              nicht zu berücksichtigende Stellungnahmen.

Im Rahmen der Abwägung sind gemäß § 1 Abs. 7 BauGB die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen (vgl. Abwägungsprotokoll).

 

Im Ergebnis des Abwägungsprozesses ist der Entwurf des Bebauungsplanes entwickelt worden. Die Anregungen und Hinweise finden gemäß der Behandlung der Stellungnahmen Berücksichtigung in den Planunterlagen zum Entwurf.

 

Auf der Grundlage der Abwägung und der Schalluntersuchung wurde der Entwurf vorbereitet. Die Gemeinde hatte bereits am 07.02.2018 ein ergänzendes städtebauliches Konzept unter Einbeziehung von baulichen Anlagen des Landwirtschaftsbetriebes beschlossen. Der Plangeltungsbereich wurde abgeändert und entsprechend den Erfordernissen angepasst. Maßgeblich für die Entwurfsunterlagen sind die Belange der gesunden Wohn- und Lebensverhältnisse zu berücksichtigen. Hinsichtlich der Verlagerung des Landwirtschaftsbetriebes und der Nachnutzung zunächst einer Teilfläche sind die Belange von Geruchsimmissionen vernachlässigbar. Die Belange des Verkehrslärms werden durch die Festsetzung von aktiven und passiven Lärmschutzmaßnahmen berücksichtigt.

 

Beschlussvorschlag:

1. Die auf Grund der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen hat die Gemeinde Holthusen unter Beachtung des Abwägungsgebotes geprüft. Es ergeben sich

  • zu berücksichtigende,
  • teilweise zu berücksichtigende und
  • nicht zu berücksichtigende Stellungnahmen.

Das Abwägungsergebnis macht sich die Gemeinde Holthusen zu eigen. Das Abwägungsergebnis gemäß Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

               

2. Das Amt Stralendorf wird beauftragt, die Öffentlichkeit und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden, die Anregungen erhoben bzw. Stellungnahmen abgegeben haben, von diesem Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen: Frau Roost-Krüger

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:         9

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:        5

Davon stimmberechtigt:                                               4

Ja-Stimmen:                                                    4

Nein-Stimmen:                                                 -

Stimmenenthaltungen:                                      -

Ungültige Stimmen:                                          -