Sitzung: 18.10.2018 Gemeindevertretung Holthusen
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -
Vorlage: 2018/HOL/512
Sach- und Rechtslage:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde
Holthusen hat am 22.06.2017 den Beschluss zur Aufstellung der Satzung über die
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 der Gemeinde Holthusen für das Gebiet
südlich des Steinweges für den „Philipps-Sonderpostenmarkt“ gefasst.
Der Vorentwurf wurde erstellt. Im
Rahmen der Erstellung des Vorentwurfs wurde eine UVP-Vorprüfung nach dem UVPG, Anlage
1, Ziffer 18.8 in Verbindung mit Ziffer 18.6.2 erstellt. Unter Berücksichtigung
der Eingangsdaten mit einer Verkaufsfläche von 2.050 m² und der Vorgabe für
nahversorgungsrelevante und zentrenrelevante Sortimente von 950 m² sowie nicht
zentrenrelevanten Sortimenten von 1.100 m² Verkaufsfläche kommt die Gemeinde zu
dem Ergebnis, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht erforderlich ist.
Das Ergebnis der Vorprüfung gibt die Gemeinde bekannt und stellt danach den
Entwurf für das weitere Beteiligungsverfahren auf. Innerhalb des Plangebietes
ist eine größere Geschossfläche zu-lässig.
Mit den Vorentwürfen wurde zur
Abstimmung der UVP-Vorprüfung nach dem UVPG die Begründung zur Anwendung des
Verfahrens nach § 13a BauGB erbracht. Im Ergebnis der Prüfung des Einzelfalls
hat die Gemeinde nach der behördlichen Beteiligung festgestellt, dass für die
Vorbereitung des Vorhabens die Durchführung einer UVP nicht erforderlich ist.
Somit ist das Verfahren nach § 13a BauGB anwendbar.
Die frühzeitigen Beteiligungsverfahren
der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
wurden mit dem Vorentwurf durchgeführt. Die Beteiligung der Nachbargemeinden
ist erfolgt.
Während der vorgenannten
Beteiligungsverfahren wurden Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange sowie von Nachbargemeinden zu der Planung abgegeben.
Stellungnahmen der Öffentlichkeit wurden nicht abgegeben.
Die Gemeinde Holthusen hat sich mit
den eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Abwägung beschäftigt. Gemäß
Anlage 1 (tabellarische Zusammenstellung) ergeben sich
- zu
berücksichtigende,
- teilweise
zu berücksichtigende und
- nicht
zu berücksichtigende Stellungnahmen.
Im Rahmen der Abwägung sind gemäß § 1
Abs. 7 BauGB die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und
untereinander gerecht abzuwägen (vgl. Abwägungsprotokoll).
Im Ergebnis des Abwägungsprozesses
ist der Entwurf des Bebauungsplanes entwickelt worden. Die Anregungen und
Hinweise finden gemäß der Behandlung der Stellungnahmen Berücksichtigung in den
Planunterlagen (Entwurf).
Beschlussvorschlag:
1. Die auf Grund der frühzeitigen Beteiligung der
Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und
der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen und
Anregungen hat die Gemeinde Holthusen unter Beachtung des Abwägungsgebotes
geprüft. Es ergeben sich
- zu
berücksichtigende,
- teilweise
zu berücksichtigende und
- nicht
zu berücksichtigende Stellungnahmen.
Das Abwägungsergebnis macht sich die Gemeinde Holthusen
zu eigen. Das Abwägungsergebnis gemäß Anlage 1 ist Bestandteil dieses
Beschlusses.
2. Das Amt Stralendorf wird beauftragt die Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden, die Anregungen
erhoben bzw. Stellungnahmen abgegeben haben, von diesem Ergebnis der Abwägung
unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 9
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 5
Davon stimmberechtigt: 5
Ja-Stimmen: 5
Nein-Stimmen: -
Stimmenenthaltungen: -
Ungültige Stimmen: -