Beschluss: geändert beschlossen

Beschluss:

Sach- und Rechtslage:

Am 22. Dezember 1999 wurde der B-Plan Nr. 7 durch das Landratsamt Ludwigslust genehmigt, am 30. September 2000 wurde er durch die Gemeindevertretung in Kraft gesetzt. Im Ergebnis der bisherigen Anträge auf zur Verfügungstellung von Bauflächen zeigte es sich, daß auch der Bedarf an Doppelhäusern, die die kostengünstige Ansiedlung von z. B. Kindern und Eltern oder Großeltern ermöglichen, berücksichtigt werden sollte. Es wird vorgeschlagen hierfür das WA-Gebiet Nr. 2 zu öffnen. Entsprechend dem Kommentar des "Handbuches des Bau- und Fachplanungsrechts" (Autor Prof. Bernhard Stüer) Seite 119 ist diese Änderung nach § 13 BauGB durchführbar.

 

Beschlußvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt im Entwurf die 2. Änderung des B-Planes Nr. 7. "Zulassen von Einzel- und Doppelhäusern auf der Grundlage des §  13 BauGB. Die Einbeziehung der Betroffenen erfolgt durch Auslegung entsprechend § 3 (2) BauGB. Als TÖB wird das Landratsamt Ludwigslust mit seinen Dienststellen einbezogen. Mit der Durchführung des Verfahrens wird das Planungsbüro Mahnel, das auch die bisherigen Planungsunterlagen erarbeitet hat, beauftragt.

 

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten beschlussbegründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                                   11

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                                   10

Davon stimmberechtigt:                                                              10

Ja-Stimmen:                                                                              10

Nein-Stimmen:                                                                           0

Stimmenenthaltungen:                                                                0

Ungültige Stimmen:                                                                    0