Sitzung: 20.12.2000 Gemeindevertretung Stralendorf
Beschluss: geändert beschlossen
Vorlage: 2000/STR/067
Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Am 22. Dezember 1999 wurde der B-Plan Nr. 7 durch das
Landratsamt Ludwigslust genehmigt, am 30. September 2000 wurde er durch die
Gemeindevertretung in Kraft gesetzt. Im Ergebnis der bisherigen Anträge auf zur
Verfügungstellung von Bauflächen zeigte es sich, daß auch der Bedarf an
Doppelhäusern, die die kostengünstige Ansiedlung von z. B. Kindern und Eltern
oder Großeltern ermöglichen, berücksichtigt werden sollte. Es wird
vorgeschlagen hierfür das WA-Gebiet Nr. 2 zu öffnen. Entsprechend dem Kommentar
des "Handbuches des Bau- und Fachplanungsrechts" (Autor Prof.
Bernhard Stüer) Seite 119 ist diese Änderung nach § 13 BauGB durchführbar.
Beschlußvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt im Entwurf die 2.
Änderung des B-Planes Nr. 7. "Zulassen von Einzel- und Doppelhäusern auf
der Grundlage des § 13 BauGB. Die
Einbeziehung der Betroffenen erfolgt durch Auslegung entsprechend § 3 (2)
BauGB. Als TÖB wird das Landratsamt Ludwigslust mit seinen Dienststellen
einbezogen. Mit der Durchführung des Verfahrens wird das Planungsbüro Mahnel,
das auch die bisherigen Planungsunterlagen erarbeitet hat, beauftragt.
Bemerkungen
Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten
beschlussbegründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der
Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 11
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 10
Davon stimmberechtigt: 10
Ja-Stimmen: 10
Nein-Stimmen:
0
Stimmenenthaltungen:
0
Ungültige Stimmen:
0