Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -

Sach- und Rechtslage:

Die Gemeinde Dümmer hat entsprechend 2009/DÜM/252 beschlossen, die Straße „Zum Seeblick“ auszubauen und hierfür Fördermittel zu beantragen.

 

Die Förderung wurde erstmalig 2009 beantragt, das Vorhaben aber nicht ausgewählt.

 

Da sich die Straße in einem baulich unzureichenden Zustand befand, wurde der Antrag im Jahr 2015 wieder eingereicht und zum zweiten Mal nicht ausgewählt.

 

Die Gemeinde Dümmer hat den Beschluss 2009/DÜM/252 nicht aufgehoben.

Entsprechend einer aktuellen Schätzung würden Gesamtkosten in Höhe von ca. 148.000,00 € (brutto) entstehen. Auf die Gemeinde würde ein Eigenanteil von ca. 52.000,00 € entfallen.

 

Auf der Grundlage dieser geschätzten Kosten wurde der Antrag auf Förderung fristgerecht zum 31.08.2018 eingereicht.

Entsprechend der Eingangsbestätigung des Landkreises wird u.a. ein aktueller Beschluss der Gemeinde zur Durchführung der Maßnahme nachgefordert.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Dümmer beschließt entsprechend der Sach- und Rechtslage den Antrag auf Förderung für den Ausbau der Straße „Zum Seeblick“ auf Grundlage der aktuell geschätzten Kosten zu stellen.

Der 35%-ige Eigenanteil in Höhe von ca. 52.000,00 € wird von der Gemeinde getragen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Die finanziellen Mittel wären in den Haushalt 2019 einzustellen.

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:         11

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:        7

Davon stimmberechtigt:                                               7

Ja-Stimmen:                                                    7

Nein-Stimmen:                                                 -

Stimmenenthaltungen:                                      -

Ungültige Stimmen:                                          -