Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Sach- und Rechtslage:

Die Familie Steller stellt den Antrag um weitere Betreuung ihres Sohnes in unserer Kindereinrichtung. Der Sohn (1 1/2 Jahre alt ) besucht die Kita seit dem 01.05.2000. Frau Steller ist zur Zeit nicht berufstätig. Am 31.08.2000 wurden in der Familie Steller Zwillinge geboren, die zu Hause betreut werden.

 

Beschlußvorschlag:

Unter Beachtung der außerordentlichen Belastung in der häuslichen Betreuung der Zwillinge bestätigt die Gemeindevertretung die weitere Betreuung des Sohnes Ernst Steller in unserer Kinderbetreuungseinrichtung.

 

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten beschlussbegründenden Unterlagen sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                                   11

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                                   7

Davon stimmberechtigt:                                                              7

Ja-Stimmen:                                                                              7

Nein-Stimmen:                                                                           0

Stimmenenthaltungen:                                                                0

Ungültige Stimmen:                                                                    0