Sach- und Rechtslage:
In der Friedensstraße ist das Befahren des Gehweges bzw.
Parken (halb auf dem Gehweg) erlaubt, wodurch die vorhandenen Gehwegplatten
50x50 cm sehr stark beschädigt wurden.
Es wurde davon ausgegangen, dass ca. 50 % der Platten
unbrauchbar sind.
Die ausführende Tiefbaufirma hat empfohlen, keinesfalls
diese Platten wieder zu verlegen.
Bei den Arbeiten vor Ort wurde dann festgestellt, dass
kein tragfähiger Baugrund vorhanden ist.
Es wurden Bedenken gegen den Austausch der
Oberflächenbefestigung ohne entsprechende Tragschichten angemeldet.
In Anbetracht der Dringlichkeit (Behinderung der
Anwohner durch offene Baugruben) hat der Bauausschuss auf seiner Sitzung am
19.06.2018 einvernehmlich folgendes beschlossen:
Ø Herstellung
Frostschutz- und Schottertragschicht
Ø Einreichung
Angebot
Die bisherigen Angebote der Tele Media GmbH (Austausch
Platten, Herstellung Tragschichten) umfassen ca. 50% der Gesamtlänge des
Gehweges(einseitig) in der Friedensstraße.
Die Aufträge wurden durch den Bürgermeister bereits
erteilt.
Während der Ausführung wurde in Abstimmung mit dem
Bauausschuss festgelegt, den gesamten Gehweg nach den anerkannten Regeln und in
einem einheitlichen Gesamtbild zu erstellen, d.h. auch, Austausch des alten
Pflasters in den Zufahrten und den bereits ausgebesserten Bereichen.
Wegen dieser Auftrags- und Massenerhöhung wurde eine
INFO zur voraussichtlichen Schlussrechnung eingereicht.
Entsprechend der Vorprüfung durch das Bauamt müssten die
Mengenansätze in Abstimmung mit der Tele Media GmbH noch korrigiert werden.
Die Abrechnung hat nach Aufmaß zu erfolgen, abzüglich
der Mengen, die im Rahmen des Auftrages Breitbandverlegung abgegolten werden.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der
Gemeinde Pampow beschließt die überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 40.000,00 €.
Finanzielle Auswirkungen:
Im Haushalt 2018
sind für den Austausch der nicht wieder verwendbaren Gehwegplatten in der
Friedensstraße und in der Ahornstraße insgesamt 35.000,00 € eingeplant.
Ein Austausch musste nur in der
Friedensstraße vorgenommen werden.
Die überplanmäßige
Ausgabe ist für die Herstellung der Tragschichten auf der Gesamtlänge des
Gehweges (einseitig) und den Austausch des Pflasters auch in den
Grundstückszufahrten erforderlich.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 13
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder 11
Davon stimmberechtigt: 11
Ja-Stimmen: -
Nein-Stimmen: -
Stimmenenthaltungen: -
Ungültige Stimmen: -